Zeitgemäßes Heizen in Kirchen und Kapellen

, Bistum Münster

Das Bistum Münster setzt beim Heizen sakraler Gebäude künftig auf nicht-fossile Energieträger. Welche das in den Gebäuden in Kirchengemeinden und Einrichtungen sein sollen, werden Fachleute untersuchen. Parallel wird das Bistum bis mindestens Ende 2025 nicht über Neuanschaffungen und über aufwändige aufschiebbare Reparaturen von Heizungen, die fossile Energiequellen nutzen, entscheiden. Über dieses Moratorium – der Begriff bezeichnet einen verordneten Aufschub – hat Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp die Kirchengemeinden im nordrhein-westfälischen Bistumsteil in einem Schreiben informiert, es begründet und um Unterstützung gebeten.

Winterkamp verweist auf den christlichen Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung ebenso wie auf das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Daran wolle das Bistum Münster mitwirken, indem es ein Klimaschutzkonzept erarbeitet. Das Moratorium sei ein Bestandteil davon. Das Klimaschutzkonzept wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Bei der Abkehr vom fossilen Heizen, begründet Winterkamp weiter, spielten sakrale Gebäude eine besondere Rolle. Denn Kirchen und Kapellen haben aufgrund ihrer komplexen und individuellen Bauphysik und ihres großen Raumvolumens einen hohen Heizungsbedarf. Wie man diesen anders als aus fossilen Energieträgern decken kann, möchte das Bistum in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dortmund untersuchen. Dabei wird ermittelt, wie mit nachhaltigen Alternativen geheizt werden kann, ohne Mobiliar und Ausstattung zu beschädigen und die Behaglichkeit der Gottesdienstbesucherinnen und -besucher zu beeinträchtigen. 

Notwendige Reparatur- und Instandsetzungesarbeiten an bestehenden Anlagen sind für die Dauer des Moratoriums bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro weiter möglich. Bei teureren Maßnahmen wird das Vorgehen im Einzelfall abgestimmt. Alternativen sind jeweils zu prüfen. Über Anträge von Kirchengemeinden, die bis Ende 2025 schon Heizungsanlagen, die auf erneuerbaren Energien basieren, installieren wollen, wird ebenfalls im Einzelfall entschieden. 

 

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