Weihbischof Zekorn wirbt für Beratung und Begleitung Schwerstkranker

, Kreisdekanat Coesfeld

„Unsere Gäste sollen uns vertrauen können, dass sie hier auf allen Ebenen gut begleitet werden.“ Das sagt Rabea Brake über die Menschen, die in ihrer letzten Lebensphase, wenn der Tod unausweichlich scheint, ins Hospiz „Anna Katharina“ ziehen. Ihnen diese Zeit des Abschieds so angenehm wie möglich zu machen, darin sehen die die Hospizleiterin sowie ihr Team aus Haupt- und Ehrenamtlichen ihren Auftrag: „Jede und jeder kann dank palliativmedizinischer Versorgung ohne große Schmerzen sterben“, erklärte sie bei einem Besuch von Weihbischof Dr. Stefan Zekorn in Dülmen.

Weihbischof Dr. Stefan Zekorn hat das Hospiz „Anna Katharina“ in Dülmen besucht und im Gespräch mit Mitarbeitenden für eine hospizliche Begleitung geworben.

© Bistum Münster

Bald steht im Deutschen Bundestag eine Abstimmung zur Regelung des assistierten Suizids an. Diese politische Entscheidung und das Gespräch mit dem Hospizteam sowie Vertreterinnen des palliativen Konsiliardienstes, der Palliativstation der nahegelegenen Christophorus-Klinik und der ambulanten Hospizbewegung Dülmen nahm Zekorn zum Anlass für einen Appell: Politikerinnen und Politiker sollten sich für eine intensive Beratung und Begleitung Schwerstkranker stark machen. Diese sei dringend erforderlich, „um die Selbstbestimmung verletzlicher Personen zu schützen“, erklärte Zekorn. Laut Untersuchungen im In- und Ausland sei der Grund für den Wunsch nach einem assistierten Suizid oft die Sorge, Angehörigen nicht zur Last zu fallen. Um eine wirkliche Freiheit der Entscheidung zu sichern, sei daher eine verpflichtende Einbindung psychologisch oder psychotherapeutisch geschulter Ärztinnen und Ärzte notwendig.

Außerdem änderten sich bei vielen Betroffenen Empfinden und daher der Wille im Laufe der Erkrankung, wusste Zekorn aus der pastoralen Arbeit: „Nicht wenige empfinden das Leben entgegen den eigenen Erwartungen auch mit Einschränkungen als lebenswert.“ Insofern habe Palliativmedizin eine wichtige suizidpräventive Wirkung und diene so dem vom Bundesverfassungsgericht gebotenen Lebensschutz. Deshalb betonten alle: „Es ist wichtig, zu erkennen, dass eine hospizliche Begleitung am Lebensende etwas ist, wofür Ressourcen notwendig sind. Würdevolles Sterben sollte uns als Gesellschaft etwas wert sein.“

Der Weihbischof forderte zudem sichere Räume für eine Entscheidung: „Es ist ein fundamentales Freiheitsrecht, das eigene Leben und Weiterleben-wollen nicht begründen zu müssen.“ Menschen in schwierigen Lebenssituationen sollten deshalb die Möglichkeit haben, nicht mit Suizidassistenz konfrontiert zu werden. Dies habe das Bundesverfassungsgericht bereits 2020 ausdrücklich formuliert. „Einrichtungen müssen dementsprechend die gesetzlich verankerte Freiheit haben, den assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten nicht zu dulden.“

Zekorn sieht esals gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Suizidwünsche zu vermeiden oder, wo sie aufkommen, die Betroffenen zum Leben zu ermutigen und sie zu stärken: „Wir müssen überlegen, wie wir helfen können, dass der Mensch sein Leidensproblem bewältigen kann.“ Voraussetzung dafür sei eine gute stationäre und ambulante hospizliche Begleitung der Kranken und der Angehörigen. „Wir dürfen die Menschen am Lebensende nicht allein lassen“, diesem Aufruf des Weihbischofs schlossen sich die anderen Gesprächsteilnehmer an: der Geschäftsführer der Heilig-Geist-Stiftung Dülmen, Stephan Chilla, Heike Jungmann vom PKD (palliativer Konsiliardienst), Ralf Koritko und  Ulrike Winkelhues von der ambulanten Hospizbewegung Dülmen sowie vom Hospiz Irmgard Elskemper (spirituelle Begleitung und Pflege), Martina Reykowski (Pflege), Mandy Rode (Sozialdienstleitung), Charlene Kipp (sozialer Dienst) und Rabea Brake.  

Im „Hospiz Anna Katharina“ gibt es neun Plätze, nannte Leiterin Rabea Brake noch einige wichtige Zahlen. Rund 35 Haupt- und 35 Ehrenamtliche kümmern sich im 24-Stunden-Dienst um die Gäste. Deren Verweildauer im Hospiz beträgt durchschnittlich 28 Tage. Die Betriebskosten übernehmen zu 95 Prozent die Kranken- und Pflegekassen. Fünf Prozent, 180.000 Euro im Jahr, müssen die Träger über Spenden aufbringen, wodurch für den Hospizgast keine Kosten entstehen.

Spenden sind willkommen: IBAN DE47 4006 0265 0017 7615 00

Gudrun Niewöhner