FAQs: Allgemeines zum Pastoralen Raum

Bischof em. Felix hat die Pastoralen Räume zum 1. Januar 2024 kirchenrechtlich eingerichtet. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen um die Pastoralen Räume im Allgemeinen:

Was ist ein Pastoraler Raum?

Ein Pastoraler Raum ersetzt keine Pfarrei. Im Pastoralen Raum schließen sich selbstständige Pfarreien zusammen, um miteinander und mit anderen Akteuren verbindlich zusammenzuarbeiten. In diesem Sinne ist der Pastorale Raum vor allem ein Kooperationsraum.

Der Pastorale Raum ist nötig, weil es weniger Gläubige, weniger hauptberufliches Personal und weniger finanzielle Mittel gibt. Trotzdem bleibt es unser Auftrag, wie es der inzwischen emeritierte Bischof Dr. Felix Genn immer wieder betont hat, die Frohe Botschaft zu leben und zu verwirklichen. So ist der Pastorale Raum auch ein Verwirklichungsraum.

Im Pastoralen Raum nehmen wir alle Menschen mit ihrer Freude und ihrer Hoffnung, ihrer Trauer und ihrer Angst in den Blick. Dabei hilft eine starke Vernetzung von Caritas und Pastoral. So ist der Pastorale Raum auch ein Sendungsraum. 

Freiwillig Engagierte können sich auf unterschiedlichste Weise einbringen. Sie engagieren sich gemeinsam mit den haupt- und nebenberuflichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern. Das freiwillige Engagement ist geprägt durch eine große Vielfalt, Flexibilität und Kreativität. Somit ist der Pastorale Raum auch ein Engagementraum.

Der Pastorale Raum ist zugleich ein Möglichkeitsraum. Unterschiedliche Formen von Kirche-Seins sind darin möglich – bewährte und neue. 

Unsere Kirche verändert sich ständig. Sie muss sich sogar verändern. Wie sie morgen praktisch aussehen soll, das können wir heute gemeinsam gestalten.

Was ist ein Pastoraler Raum? (Erklärvideo bei YouTube)

Wie unterscheiden sich Gemeinde, Pfarrei und Pastoraler Raum?

Mit dem Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen verändern sich die räumlichen Ebenen der Seelsorge. In Zukunft wird bistumsweit zwischen „Pastoralem Raum“, „Pfarrei“ und „Gemeinde“ unterschieden. Was macht die unterschiedlichen Orte und Räume aus? Und welche Möglichkeiten bieten sie? 

Gemeinde

  1. Gemeinden sind dort, wo die Botschaft des Evangeliums und das Leben der Menschen aufeinandertreffen. Sie sind meist pastoral in einen Pastoralen Raum oder eine Pfarrei eingebunden und können unterschiedlich ausgerichtet sein.
  2. Sind Gemeinden durch Orte geprägt, an denen sich Menschen versammeln (z. B. Ortsteile, Lebensräume, Kirchtürme), sprechen wir von „territorialen Gemeinden“. Bestehen Gemeinden durch Anlässe, Anliegen oder Themen, die Menschen sammeln, sprechen wir von „personalen Gemeinden“. Gemeinden sind also längst nicht mehr nur das, was früher oft als „Pfarrfamilie“ bezeichnet wurde.
  3. Territoriale wie personale Gemeinden können sich verändern, spezialisieren oder differenzieren. Sie können von unterschiedlicher Intensität und Dauer, Zusammensetzung und Größe sein, zuweilen auch ein Ende finden.
  4. Gemeinden genügen nicht sich selbst, sie dienen den Menschen im Sozialraum und verstehen sich als Teil der Kirche.
  5. Die synodalen Gremien wie Kirchenvorstand und Pfarreirat sowie das Leitungsteam des Pastoralen Raums haben die Anliegen der territorialen und personalen Gemeinden im Blick. Es ist ihre Aufgabe und ihr Auftrag, geeignete Beteiligungsformen zu entwickeln und umzusetzen.

Pfarrei

  1. Die Pfarrei ist in unserem Bistum territorial definiert, sie ist auf Dauer errichtet und sie ist auch eine juristische Größe. In staatskirchenrechtlichen Zusammenhängen wird für die kirchenrechtliche Pfarrei der Begriff „Kirchengemeinde“ verwendet. Ein Priester, ein oder eine Pfarrbeauftrage bzw. ein Beauftragtenteam leiten die Pfarrei. Dazu beauftragt werden sie vom Diözesanbischof. Ihren Leitungsdienst üben sie gemeinsam mit dem Pfarreirat und dem Kirchenvorstand aus.
  2. Die Pfarrei nimmt zusammen mit anderen pastoralen Akteuren im Pastoralen Raum alle kirchlichen Grundfunktionen (Diakonie, Liturgie und Verkündigung) wahr. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, zusammen mit den anderen Akteuren das Miteinander der Menschen im Glauben und im Leben zu stärken. Sie verantwortet die gottesdienstlichen Feiern, die Verkündigung des Glaubens in der Gesellschaft sowie den Dienst am Nächsten.
  3. Das Bild von der Pfarrei als Gemeinschaft aus Gemeinden, Gruppen, Orten und Angeboten ermöglicht es, die wachsende Vielfalt „als Bereicherung zu sehen und sie weiter zu gestalten“. Durch diese Vielfalt wird es in den Pfarreien neue Möglichkeiten geben, sich zu beteiligen und Verantwortung zu übernehmen.

Pastoraler Raum

Der Pastorale Raum ist eine kirchenrechtliche Größe mit einem Team, das den Pastoralen Raum leitet. Freiwillig Engagierte und Hauptberufliche übernehmen gemeinsam Verantwortung. 

Der Pastorale Raum ist ein Zusammenschluss weiterhin eigenständiger Pfarreien, den das Kirchenrecht nach c. 374 § 2 CIC ermöglicht. Die Pfarreien arbeiten im Rahmen des Pastoralen Raums verbindlich zusammen, um das Miteinander der Pfarreien und anderer pastoraler Akteure zu organisieren und zu strukturieren. Der Pastorale Raum bietet so die Möglichkeit, das seelsorgliche Handeln pfarreiübergreifend zu gestalten – gerade dort, wo es allein nicht mehr möglich ist. Den Pastoralen Raum kennzeichnen dabei fünf Merkmale, die gleichzeitig auch die Aufgaben der Pastoralen Räume beschreiben.

  1. Der Pastorale Raum ist ein Verwirklichungsraum des Evangeliums – unter den sich verändernden Bedingungen in Gesellschaft und Kirche. Das Evangelium begegnet den wichtigen Lebensfragen der Menschen von heute und umgekehrt. So wird es in unserer Zeit auf verschiedene Weise lebendig. Auch hier zeigt sich: Kirche ist Vielfalt, Christsein ist Vielfalt.
  2. Der Pastorale Raum ist ein Sendungsraum. Die Seelsorge nimmt alle Menschen des Sozialraums mit ihrer Freude und Hoffnung, Trauer und Angst (Pastoralkonstitution Gaudium et spes, II. Vatikanisches Konzil) in den Blick. So erfüllt die Kirche ihren Auftrag, die Gesellschaft im Sinne des Evangeliums mitzugestalten. Dabei soll vor allem die Zusammenarbeit von Caritas und Seelsorge in allen Bereichen des kirchlichen Lebens erweitert und verbessert werden – wie es im Pastoralplan für das Bistum Münster vorgesehen ist.
  3. Der Pastorale Raum ist ein Kooperationsraum. Den Handlungsrahmen für Kooperation bildet dabei das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit. Die Verantwortung für die Entwicklung der Pastoral liegt vor Ort. Ziel ist, eine gelingende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen pastoralen Akteuren auf den unterschiedlichen Ebene zu gewährleisten.
  4. Der Pastorale Raum ist ein Engagementraum, der von einem Team aus Hauptberuflichen und freiwillig Engagierten gemeinsam geleitet wird. In diesem Rahmen sind vielfältige Formen von Leitung, Engagement und Delegation möglich. Auf der Ebene des Pastoralen Raums werden Engagierte verschiedener pastoraler Orte, Einrichtungen und pastoraler Felder sowie kommunale und andere nicht-kirchliche Akteure mit eingebunden.
  5. Der Pastorale Raum ist ein Möglichkeitsraum für zukunftsfähige Formen von Kirche. Er richtet sich nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Menschen. Dabei gilt es, die verschiedenen Lebenswirklichkeiten im Blick zu haben. Verschiedene Formen des Kirche-Seins sind nebeneinander möglich: bewährte und innovative, zeitlich befristete und dauerhafte sowie ortsgebundene und personenorientierte Formen. 

 

Download:

Seelsorge an vielfältigen Orten. Merkmale von Gemeinden, Pfarreien und Pastoralen Räumen im Bistum Münster

Wie wird der Pastorale Raum geleitet?

Der Pastorale Raum wird im Team geleitet. Zu jedem Leitungsteam gehören ein leitender Pfarrer, eine Pastoralreferentin oder ein Pastoralreferent sowie zwei Ehrenamtliche. Bis 2030 kommt jeweils noch eine Verwaltungsleitung hinzu. 

Die Mitglieder des Leitungsteams werden für vier Jahre ernannt. Ehrenamtliche und Hauptberufliche tragen gemeinsam die Verantwortung für die Gestaltung und das Miteinander in ihrem jeweiligen Pastoralen Raum und den weiter eigenständigen Pfarreien sowie den kirchlichen und außerkirchlichen Einrichtungen vor Ort.

So organisiert das Leitungsteam die verbindliche Zusammenarbeit im Pastoralen Raum, kümmert sich darum, Fragen zu klären, steuert die Klärungs- und Entscheidungsprozesse und kommuniziert diese nach innen und außen. 

Zu einer guten Leitung, gehört auch ein Rat des Pastoralen Raums, der eine unterstützende Form von Beratung und Kontrolle ausübt. Dieser tagt mindestens zweimal im Jahr und koordiniert in Zukunft auch die Besetzung des Leitungsteams. Richtungsweisende Entscheidungen im Pastoralen Raum sind mit ihm zu besprechen. Darüber hinaus wird es mindestens einmal im Jahr gemeinsam mit weiteren Akteuren im Pastoralen Raum ein Forum geben. In diesem sollen gemeinsam mit den kirchlichen und weiteren Partnern im Pastoralen Raum Möglichkeiten zur Kooperation und Erwartungen an die kirchlichen Akteure abgestimmt werden.

Das Leitungsstatut regelt alle rechtlichen Grundlagen, sodass das Leitungsteam arbeitsfähig ist. Gleichzeitig soll der Freiraum, diese neue Leitungsform auszuprobieren, gewahrt bleiben, damit die Leitungsteams sich so aufstellen können, dass sie ihre Aufgabe gut erfüllen. Diese liegt darin in einer Zeit der massiven Veränderung, zu koordinieren, zu motivieren und zu inspirieren. 

Wie wird ein Pastoraler Raum eigentlich geleitet? (Erklärvideo bei YouTube)

Wozu eigentlich Verwaltungsleitung?

In unseren Pfarreien und Pastoralen Räumen gibt es viele Aufgaben, die durch die gesellschaftlichen und kirchlichen Veränderungen immer komplexer und anspruchsvoller werden. Gleichzeitig gibt es immer weniger Hauptberufliche und Ehrenamtliche, die diese Aufgaben übernehmen können. 

Deshalb werden künftig im NRW-Teil unseres Bistums Verwaltungsleitungen eingesetzt, die dauerhaft zu den Leitungsteams der Pastoralen Räume gehören. 

Die Verwaltungsleitung ist für das kirchengemeindliche Personal, die Küster und Küsterinnen, die Kirchenmusiker und -musikerinnen, die Pfarrsekretäre und -sekretärinnen, die Hausmeister und Hausmeisterinnen sowie die Reinigungskräfte zuständig. Die hauptberuflichen Seelsorgerinnen und Seelsorger zählen nicht dazu. Darüber hinaus kümmert sich die Verwaltungsleitung um das Finanz- und Gebäudemanagement, die IT und den Klimaschutz. Zudem werden die Leitungsteams, die leitenden Pfarrer und die Pfarreileitungen bei den Verwaltungsaufgaben entlastet. 

Bis 2030 soll in jedem Pastoralen Raum eine Verwaltungsleitung arbeiten, die vom Bistum finanziert wird. Anstellungsträger werden die neuen Kirchengemeindeverbände auf Ebene der Kreisdekanate. 

Gleichzeitig bleiben die Funktionen und Aufgaben der Verwaltungsreferentinnen und -referenten, die weiterhin in den Pfarreien eingesetzt werden, bestehen. Ihre vorgesetzte Person wird künftig die Verwaltungsleitung sein. 

Die Verwaltungsleitung trägt zur Entlastung und weiteren Professionalisierung, zur Kooperation und zur Kontinuität bei. Damit unterstützt sie die Verkündigung des Evangeliums und schafft Freiräume für die Seelsorge.

Verwaltungsleitung - wozu eigentlich? (Erklärvideo bei YouTube)

Warum Immobilienentwicklung im Pastoralen Raum?

Im Pastoralen Raum kooperieren verschiedene Akteure miteinander: Pfarreien, Schulen, Verbände, Initiativen, Einrichtungen. Sie alle besitzen zusammen eine ganze Reihe von Gebäuden. Diese verursachen laufende Kosten, brauchen Reparaturen und Modernisierungen und müssen dem Klimaschutz gerecht werden. Warum also nicht auch bei den Immobilien kooperieren und so zusammen attraktive Orte für die Begegnung miteinander und mit Gott gestalten?

Die Kirchen sind leerer als früher. Das kann ein Anreiz sein, neue Orte und Formen von Kirche zu entdecken, um die Botschaft des Evangeliums in der Begegnung weiter zu verkünden. Gleichzeitig werden sich Pfarreien in den nächsten Jahren von Gebäuden trennen oder diese umnutzen müssen. Auch vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, Orte kirchlicher Präsenz kreativ zu gestalten – mit Partnern im Sozialraum, der Kommune, mit anderen Gemeinden und Religionsgemeinschaften, Vereinen und Einrichtungen.

Um diesen Mehrwert zu nutzen, müssen die Immobilien- und Liegenschaftskonzepte der Pfarreien aufeinander abgestimmt sein. Sie sollen sowohl zum eigenen Profil als auch zum Miteinander verschiedener Akteure im Pastoralen Raum passen. Die Leitungsteams der Pastoralen Räume koordinieren und unterstützen diese Abstimmung mit Hilfe der Bischöflichen Verwaltung.

Bis 2027 werden in mehreren Pilotpfarreien wichtige Erfahrungen gesammelt, die helfen sollen, den Prozess gut an den Start zu bringen. So lange gilt eine Übergangsregelung: Laufende Immobilienprozesse werden zu Ende gebracht und zwingend notwendige Maßnahmen können in enger Abstimmung beantragt und umgesetzt werden.

Immobilienentwicklung - Wer braucht was wo? (Erklärvideo bei YouTube)

Sie haben Fragen, die hier nicht gestellt werden? Oder Nachfragen zu den hier gegebenen Antworten? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an strukturprozess[at]bistum-muenster.de.