Zur guten Tradition gehört im Bistum Münster die Zentralisierung der Pfarrarchivpflege, die bereits nach dem Zweiten Weltkrieg begann und in den 1960er und 1970er Jahren stark forciert wurde. Mittlerweile lagern die historischen Unterlagen fast aller Pfarrarchive im Bistumsarchiv Münster. Seit 2016 werden hier auch die Unterlagen von vier Bischöflichen Visitaturen der Heimatvertriebenen (Breslau, Danzig, Glatz, Freie Prälatur Schneidemühl) verwahrt. Ein weiterer Schwerpunkt ist seit Jahren die Sicherung von Ordensarchiven.
Das Bistumsarchiv Münster ist als Zentralarchiv des Bistums Münster für das gesamte Schrift- und Dokumentationsgut der bischöflichen Zentralverwaltungen und diözesanen Einrichtungen zuständig.
Seine Aufgaben bestehen in der Beratung in Fragen der Schriftgutverwaltung, der archivischen Bewertung von Unterlagen sowie ihrer Erschließung, Erhaltung und Verwahrung. Es pflegt einen engen Kontakt zu Schulen, Forschungseinrichtungen und Universitäten, berät und unterstützt Schülerinnen und Schüler bei ihren Facharbeiten wie auch Studierende bei ihrer Quellenrecherche zur Anfertigung von Qualifizierungsarbeiten. Es bringt seine Expertise ein bei sämtlichen historisch relevanten Themen bis hin zur Zeitgeschichte.
Die Archivalien - Urkunden, Akten, Amtsbücher, (liturgische) Hand- und Druckschriften, Karten, Pläne, Fotos, Filme und Graphiken aus der Zeit des 12. bis 21. Jahrhunderts - können vorbehaltlich gesetzlicher Sperrfristen von allen, die ein berechtigtes Interesse haben, eingesehen werden.
In Nutzung der digitalen Möglichkeiten unserer Zeit sind viele Findbücher der Pfarrarchive sowie die Kirchenbücher online recherchierbar (matricula), aber auch zentrale Bestände wie das Alte Archiv des Domarchivs. Das Angebot digitaler Medien wird ständig erweitert.
Für den niedersächsischen Bistumsteil ist das Offizialatsarchiv Vechta zuständig.
Das Bistumsarchiv Münster hat die Kirchenbücher, die Zivilstandsregister und den Status Animarum der meisten Pfarreien des Bistums Münster kostenfrei ins Internet gestellt. Deshalb werden genealogische Auftragsarbeiten, die sich auf Einträge in den unter Matricula bereits veröffentlichten Kirchenbüchern beziehen, nicht mehr übernommen.