Reguläre Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen (weder den ehemaligen 2G- noch den ehemaligen 3G-Regeln).
Die Maskenpflicht in Kirchen- und Gottesdiensträumen entfällt. Sie ist weder am Sitzplatz noch beim Hineingehen noch beim Verlassen des Kirchenraumes noch bei Bewegungen innerhalb des Gottesdienstes vorgeschrieben. Auch beim Gemeindegesang ist die Maske nicht mehr verpflichtend zu tragen. Es wird aber gleichwohl empfohlen, die Maske beim Singen zu tragen. Ebenso wird empfohlen die Maske zu tragen, wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht einem Hausstand angehören, nicht eingehalten werden können. Eine generelle Verpflichtung zum Einhalten des Mindestabstandes besteht nicht mehr.
Chöre, Gesangsensembles und Kantoren singen ohne Maske und halten Abstände ein.
Weiterhin ist eine Desinfektion der Hände vor der Kommunionausteilung vorgesehen. Bei der Kommunionspendung muss keine Maske getragen werden. Die Mundkommunion wird separat gespendet – sei es nach der Kommunionausteilung innerhalb der Messfeier, sei es von einem gesonderten Kommunionspender während der Messfeier, sei es nach Beendigung der Messfeier.
Die Weihwasserbecken sollen ab Ostern wieder mit dem geweihten Wasser befüllt werden. Auch die Weihe des Osterwassers bzw. des Taufwasser in der Osternacht und die Besprengung der Gemeinde erfolgt wie gewohnt.
Kollekten können ebenso in bekannter Weise durch Weitergabe des Korbes erfolgen.
Für den Friedensgruß wird wie bisher empfohlen, auf Körperkontakt zu verzichten.
Für Gottesdienste und Prozessionen im Freien werden Abstände empfohlen.
Es ist in die Eigenverantwortung der Gottesdienstmitfeiernden oder der Besucher von Pfarrheimen oder sonstigen kirchlichen Gebäuden gestellt, von der Maske Gebrauch zu machen oder nicht. Auch ist es den Pfarreien und Trägern von Institutionen und Einrichtungen unbenommen, über die mit der Staatskanzlei vereinbarten Grundregeln hinausgehende Maßnahmen für die Feier von Gottesdiensten oder für Veranstaltungen in Innenräumen zu erlassen. Entscheidungen zu solchen Maßnahmen stehen ganz in eigener Verantwortung der jeweils zuständigen Gremien und Entscheidungsträger und müssten dementsprechend auch von ihnen gut kommuniziert und begründet werden. Generalvikar Dr. Winterkamp ermutigt jedenfalls dazu, die mit dem Wegfall der Maskenpflicht und anderer Schutzmaßnahmen gegebenen Möglichkeiten zu nutzen.