„Das Klima ist ein gemeinschaftliches Gut von allen und für alle.“ (Papst Franziskus, Enzyklika Laudato Si‘, Nr. 23)
Diesem Aufruf folgend setzen sich bereits heute viele Kirchengemeinden und andere Einrichtungen des Bistums Münster für Klimaschutz ein. Um dieses Engagement zu fördern, wurde der Klimafonds ins Leben gerufen. Mit einem Volumen von ca. 6,5 Mio. Euro werden damit ab dem 01. Juli 2026 verschiedene Klimaschutzaktivitäten gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden sowohl gebäudebezogene als auch gebäudeunabhängige Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im NRW-Teil des Bistums. Zu den gebäudebezogenen Maßnahmen gehören beispielsweise Energieberatungen oder ein hydraulischer Abgleich. Mit den gebäudeunabhängigen Maßnahmen kann eine Vielfalt an Projekten gefördert werden, zum Beispiel aus den Bereichen Bildung und Schöpfungsspiritualität, Verpflegung oder Mobilität. Die Details können in der Förderrichtlinie nachgelesen werden.
Wer wird gefördert?
Alle katholischen Träger der Pastoral im NRW-Teil des Bistums Münster sind antragsberechtigt für die gebäudeunabhängigen Maßnahmen. Katholische Pfarreien im NRW-Teil des Bistums Münster sind darüber hinaus antragsberechtigt für gebäudebezogene und gebäudeunabhängige Maßnahmen. Auch hier sind die Details in der Förderrichtlinie nachzulesen.
Die Bagatellgrenze sagt aus, dass diese Maßnahmen nur gefördert werden, wenn die Gesamtkosten der Maßnahme bei mindestens 1.000 Euro liegen. Maßnahmen, die diese Summe unterschreiten, werden nicht gefördert.
Mit einem Raumklimamonitoringsystem werden Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit in einem Raum gemessen. Eine zu hohe relative Luftfeuchtigkeit wird so erkannt und es können Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.