In einer offenen und respektvollen Gemeinschaft ist Platz für alle Menschen – auch im Bistum Münster, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität.
Ein Netzwerk engagierter Personen im Feld der Queerpastoral setzt sich dafür ein, dass lesbische, schwule, bisexuelle, asexuelle, trans*, intergeschlechtliche, non-binäre, queere Menschen und ihre Angehörigen in kirchlichen Räumen sichtbar, willkommen und wertgeschätzt sind.
Dieses Netzwerk bietet verschiedene Anlaufstelle für Fragen rund um queere Pastoral, lebensbegleitende Seelsorge und den Austausch über Erfahrungen und Bedürfnisse queerer Menschen. Ziel ist es, Ausgrenzung entgegenzuwirken und Räume der Begegnung zu schaffen.
Im Mittelpunkt stehen:
eine Willkommenskultur
das Entgegenwirken gegen jede Form von Diskriminierung
die Sensibilisierung für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
einen Raum sichern für individuelle Lebensgeschichten
das Angebot von Seelsorge, Beratung und Kontaktmöglichkeiten
Aus der Überzeugung heraus, dass jeder Mensch einzigartig und gewollt ist, wird hier das Netzwerk Queerpastoral innerhalb des Bistums Münster zugänglich gemacht. Wir wollen Vielfalt fördern und queere Perspektiven sichtbar machen. Neben den Netzwerkadressen haben wir einiges an Hintergrundinformationen zusammengestellt.
Nun gibt es nicht mehr Juden oder Nichtjuden, Sklaven oder Freie, Männer oder Frauen. Denn ihr seid alle gleich – ihr seid eins in Jesus Christus
Galater 3, 28
Queer-Netzwerktreffen im Bistum Münster im Februar 2026
Rund 30 Teilnehmende haben sich im Februar 2026 zum vierten Queer-Netzwerktreffen im Bistum Münster getroffen. Dabei waren sowohl Hauptamtliche aus pastoralen und beratenden Bereichen als auch freiwillig Engagierte, die sich in ihren Gemeinden für eine queersensible Pastoral einsetzen. Ein Klick auf das Foto führt zur Pressemitteilung des Bistums.
Ansprechpersonen
Iris Horstmann
Referentin für DiversitätÜberwasserkirchplatz 3, 48143 Münster
1. Februar 2026 3. Mai 2026 30. August 2026 22. November 2026, jeweils um 10 Uhr Queere (Glaubens-) Geschichten - Predigtreihe in der Heilig-Kreuz-Kirche Cloppenburg-Stapelfeld Die Stapelfelder Heilig-Kreuz-Gemeinde versteht sich als Kirche der offenen Tür. In ausgewählten Sonntagsgottesdiensten erzählen queere Menschen in Predigten und persönlichen Zeugnissen von ihren Erfahrungen als LSBTIAQ+. Im Anschluss sind alle Interessierten zu einem vertiefenden Nachgespräch eingeladen.
11. Mai 2026 Gesehen und angenommen - Wie wir queere Jugendliche im Coming-out-Prozess begleiten können Vortrag zur Bedeutung sozial-kognitiver Fähigkeiten beim Outing in der Katholischen Akademie Stapelfeld
9.-13. Juni 2026 Selbstbestimmt bunt - Erlebnisausstellung zu Vielfalt, Gefühlen und Sexualität im Berufskolleg Kleve Die Ausstellung kann abends und am Wochenende auch von externen Gruppen genutzt werden und es gibt auch die Möglichkeit, als Teamer*in mitzuwirken sowie auf Gruppen, Angebote und Beratungsstellen hinzuweisen. Weitere Infos zur Ausstellung (PDF-Download, nicht barrierefrei) Kontakt: Markus van Berlo, Schulseelsorge Kleve
5./6. Oktober 2027 Ein Alter, viele Gesichter - Diversität verstehen und gestalten Digitales Seminar als Teilmodul der ökumenischen Qualifikationsreihe "älterwerden.endlich.leben" für die Arbeit mit älteren Menschen. Eine Übersicht über die Inhalte sowie die weiteren Module gibt es auf der Website und im Veranstaltungsflyer. Leitung: Prof. Dr. Dr. Hürrem Tezcan-Güntkekin, Tash Hilterscheid
Die Arbeitsgemeinschaft für Katholische Familienbildung (AKF) hat eine Arbeitshilfe unter dem Titel “Die Feier des Segens für Paare” (Link zur PDF-Datei auf der Webseite der AKF) herausgegeben, deren Lektüre wir sehr empfehlen.
Unter dem Titel “Geschaffen, erlöst und geliebt” (Link zur PDF-Datei auf der Website der DBK) hat die Deutsche Bischofskonferenz einen Text veröffentlicht, der sich mit der Sichtbarkeit und Anerkennung der Vielfalt sexueller Identitäten in der Schule beschäftigt.
Das Thema "Queer-Sein in der Kirche" wurde intensiv auf dem Synodalen Weg, dem Gesprächsforum für zentrale Themen innerhalb der Katholischen Kirche in den Jahren 2019-2023, diskutiert. Das Forum IV „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ hat hierbei wegweisende Texte zur Thematik vorgelegt.
Einstellung als Mitarbeiter*in in einer Einrichtung des Bistums Münster
Die kirchliche Grundordnung wurde im Jahr 2023 verändert, ebenso die Missio-Ordnung (für die Schulen).
Für Arbeitsverträge mit katholischen Trägern gilt das allgemeine weltliche Arbeitsrecht, darüber hinaus gibt es eigene Vorschriften. Grundlegend ist insbesondere die durch die Bischofskonferenz einheitlich beschlossene und zum 01.01.2023 auch für das Bistum Münster novellierte Grundordnung für den kirchlichen Dienst. Eine Parallele zu Tarifverträgen sind arbeitsvertragliche Regelungen, die in Kommissionen, die paritätisch mit von den Dienstgebern entsandten und von den Beschäftigten gewählten Vertreter*innen besetzt sind, ausgehandelt und von den (Erz-)Bischöfen in Kraft gesetzt werden. Im Bistum Münster sind dies vor allem die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) sowie im Caritasbereich die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Diese Regelungen orientieren sich eng an den Tarifverträgen für Angestellte in Städten und Kreisen.
Demnach sind persönliche Lebensführung, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität nicht relevant für eine Einstellung als Mitarbeiter*in in einer Einrichtung des Bistums Münster.
Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes sind eine Reihe Veränderungen und Erleichterungen in Kraft getreten:
• Vereinfachung der Änderung von Geschlecht und von Vornamen • Eintragung von „Elternteil" in der Geburtsurkunde statt „Vater" oder „Mutter" • Offenbarungsverbot
Damit auch kirchliches Handeln diesen Regelungen entspricht, wurde zum einen ein Dekret zur Erstellung und Bearbeitung von Taufbucheinträgen vom Bischof erlassen. Zum anderen wurden Formulare und Urkunden zur Taufe angepasst. Für die Eintragungen im Taufbuch sind nun die Angaben in der Geburtsurkunde ausschlaggebend. Dabei gilt fortan die rechtliche und nicht mehr die leibliche Elternschaft. Somit können zum Beispiel bei gleichgeschlechtlichen Paaren beide Eltern im Taufbuch unter Eltern eingetragen werden.
Des Weiteren wurde ein besonderes Augenmerk auf das Offenbarungsverbot gelegt. Hinsichtlich des Geschlechtseintrags sowie des Vornamens gilt grundsätzlich ein Offenbarungsverbot, das heißt, dass die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden dürfen. Dies führt auch dazu, dass wortgenaue Abschriften aus dem Taufbuch nur noch für ganz wenige kirchliche Zwecke wie Eheschließung oder Priesterweihe ausgestellt werden dürfen. In allen anderen Fällen wird nur eine Taufbescheinigung ausgestellt, in der der Name der Person zum aktuellen Zeitpunkt aufgeführt wird.