Diakonenrat

Der Diakonenrat repräsentiert die Ständigen Diakone des Bistums Münster.

Zu seinen Aufgaben gehören die

  • Beratung und Unterstützung des Bischofs im Hinblick auf den Diakonat und den Dienst der Ständigen Diakone.
  • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung und Förderung des Ständigen Diakonats.
  • Mitsorge um die Lebensgestaltung und Spiritualität der Ständigen Diakone, ihrer Ehefrauen und ihrer Familien.
  • Beratung und Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Ständigen Diakone.
  • Entsendung von Vertretern in diözesane und überdiözesane Gremien.
  • Zusammenarbeit mit dem Priesterrat sowie dem Rat der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten.
     

Der Diakonenrat trifft sich zu zwei ganztägigen Sitzungen jährlich. Zudem kommt er zweimal jährlich zur gemeinsamen Konferenz mit dem Priesterrat sowie dem Rat der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten zusammen.

Der vom Diakonenrat gewählte Sprecher vertritt die Ständigen Diakone innerhalb und außerhalb des Bistums. Er arbeitet eng mit dem Bischöflichen Beauftragten für den Ständigen Diakonat zusammen und moderiert die Sitzungen des Diakonenrates, zu denen er auch einlädt.

Zusammensetzung

Die Mitglieder des Diakonenrates werden von den Diakonenkreisen auf der Ebene der Kreisdekanate, des Stadtdekanats Münster und des Offizialatsbezirks Oldenburg gewählt. Der Bischof kann bis zu vier Ständige Diakone in den Rat berufen. Aufgrund seines Amtes gehört der Bischöfliche Beauftragte für den Ständigen Diakonat ebenfalls dem Diakonenrat an.

Die Amtszeit des Diakonenrates beträgt jeweils vier Jahre. Der 12. Diakonenrat wurde 2021 gewählt und ist bis 2025 in folgender Zusammensetzung im Amt:

Vorsitzender

  • Bischof Dr. theol. Heiner Wilmer

Bischöflicher Beauftragter für den Ständigen Diakonat

 

Kontakt

Diakonenrat
Collegium Borromäum - Haus der Berufung und Orientierung
Domplatz 8
48143 Münster
Fon 0251 495-15600