Zu seinen Aufgaben gehören die
- Beratung und Unterstützung des Bischofs im Hinblick auf den Diakonat und den Dienst der Ständigen Diakone.
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung und Förderung des Ständigen Diakonats.
- Mitsorge um die Lebensgestaltung und Spiritualität der Ständigen Diakone, ihrer Ehefrauen und ihrer Familien.
- Beratung und Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Ständigen Diakone.
- Entsendung von Vertretern in diözesane und überdiözesane Gremien.
- Zusammenarbeit mit dem Priesterrat sowie dem Rat der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten.
Der Diakonenrat trifft sich zu zwei ganztägigen Sitzungen jährlich. Zudem kommt er zweimal jährlich zur gemeinsamen Konferenz mit dem Priesterrat sowie dem Rat der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten zusammen.
Der vom Diakonenrat gewählte Sprecher vertritt die Ständigen Diakone innerhalb und außerhalb des Bistums. Er arbeitet eng mit dem Bischöflichen Beauftragten für den Ständigen Diakonat zusammen und moderiert die Sitzungen des Diakonenrates, zu denen er auch einlädt.
