Die Kommission ist gemäß Artikel 45 „Sacrosanctum Concilium“, der Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie, vom Diözesanbischof eingesetzt worden. Sie erarbeitet beispielsweise Hilfsmittel und Handreichungen und ergreift Initiativen zur liturgischen Bildung.
Darüber hinaus sind die Mitglieder der Kommission bei Umbauten von Kirchenräumen beteiligt. Nach dem vom Bischof erlassenen Statut berät die Liturgiekommission gemeinsam mit der Kunstkommission bei allen von der Bistumsverwaltung, Abteilung Kirchengemeinden, vorgelegten Planungen und Änderungen in Sakralbauten und begleitet diese. Bei Ortsterminen nimmt die Liturgiekommission den Kirchenraum für eine stimmige wie auch für eine raumbezogene Liturgie in den Blick. Sie befasst sich mit allen liturgietheologischen und gottesdienstlichen Elementen und versucht eigenständige und zugleich der Geschichte des Raumes gegenüber respektvolle Lösungen anzubieten, die der heutigen Nutzung und dem heutigen Liturgieverständnis entsprechen.
Für eine informelle, unverbindliche Beratung nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Frau Dr. Nicole Stockhoff, stockhoff-n[at]bistum-muenster.de.