Ansprüche nach Opferentschädigungsrecht - OEG
Informationen und Antragsformulare des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL)
Informationen und Antragsformulare des Landschaftsverbands Rheinland (LVR)
Betroffene von sexuellem Missbrauch können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Ob im Einzelfall diese Voraussetzungen vorliegen oder nicht, müssen die Unfallversicherer prüfen. Hier wird das Bistum keine eigenen Prüfungen vornehmen.
Allerdings wird das Bistum Betroffene unterstützen, wenn diese solche Ansprüche geltend machen wollen und zum Beispiel die erforderlichen Unterlagen, Hinweise und Informationen im Einzelfall bereitstellen, die beim Bistum zu dem jeweiligen Vorgang bekannt sind.
Sie finden hier einige Links zu entsprechend weiterführenden Informationen.
Informationen und Antragsformulare des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL)
Informationen und Antragsformulare des Landschaftsverbands Rheinland (LVR)
Pressemitteilung der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG): "Missbrauch in Kirchen"
Sexueller Missbrauch in Kirchen - Versicherungsfall melden (vbg.de)