Weitergehende Ansprüche von Betroffenen

Betroffene von sexuellem Missbrauch können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Ob im Einzelfall diese Voraussetzungen vorliegen oder nicht, müssen die Unfallversicherer prüfen. Hier wird das Bistum keine eigenen Prüfungen vornehmen.
Allerdings wird das Bistum Betroffene unterstützen, wenn diese solche Ansprüche geltend machen wollen und zum Beispiel die erforderlichen Unterlagen, Hinweise und Informationen im Einzelfall bereitstellen, die beim Bistum zu dem jeweiligen Vorgang bekannt sind.
Sie finden hier einige Links zu entsprechend weiterführenden Informationen.

Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)

Im Jahr 2022 ist aus dem Bereich der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) die Information erfolgt, dass die Möglichkeit besteht, Leistungen der Berufsgenossenschaft zu erhalten in Fällen, die sexuellen Missbrauch betreffen. Nach den Regelungen sind alle Arbeitgeber verpflichtet, mögliche Versicherungsfälle, die sexuellen Missbrauch betreffen, bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.

Für das Bistum Münster ist vorgesehen, dass ohne Wissen der Betroffenen, die beim Bistum einen sexuellen Missbrauch im kirchlich/katholischen Kontext angezeigt haben, keine (!) Meldung an die Berufsgenossenschaft erfolgen soll. Bei den Vorgängen im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch handelt er sich um höchstpersönliche Lebenssachverhalte, die keinesfalls ohne Wissen der eigentlich betroffenen Person an dritte Personen oder Institutionen weitergegeben werden sollen.

Sie finden hier ein Informationsschreiben, was in Abstimmung zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands und der Berufsgenossenschaft erarbeitet worden ist und sich an Missbrauchsbetroffene richtet. (Wichtig: Es handelt sich um ein Musterschreiben, welches so im Bistum Münster nicht verwendet wird!)

Das Informationsschreiben ist auch in einfacher Sprache verfügbar.

Aus den Informationen wird schon deutlich, dass längst nicht jeder Fall des sexuellen Missbrauchs im kirchlich/katholischen Bereich die Voraussetzungen für mögliche berufsgenossenschaftliche Leistungen erfüllen wird.

Es gibt eine Reihe von Fragen, die sich in dem Zusammenhang stellen. Einige davon werden im Rahmen der FAQ – Meldung von Fällen sexuellen Missbrauchs als Arbeitsunfall beantwortet.

Wie ein Meldeformular für mögliche Versicherungsfälle aussieht, können Sie in diesem Beispiel sehen. Auch darin finden sich Detailfragen, die beantwortet werden müssten und die zum Teil aufgrund der vorliegenden Informationen beim Bistum gar nicht ohne Rücksprache mit Betroffenen beantwortet werden können.
Es gibt auch Betroffene, die überhaupt keinen Briefwechsel mit dem Bistum wünschen und auf diese können wir nur im Wege der Öffentlichkeitsarbeit oder durch das Internet zugehen.

Wichtig:
In jedem Fall gilt: Wenn Sie möchten, dass Ihre Meldung an die Berufsgenossenschaft weitergegeben werden soll, dann unterstützen wir Sie in jeder uns möglichen Hinsicht. Melden Sie sich bei der Interventionsstelle und dann werden wir gemeinsam einen guten Weg im Interesse der Betroffenen finden.