Ausbildung und Fortbildung

Ausbildung zum Notfallseelsorger

Den Dienst leisten seit einiger Zeit nicht mehr nur hauptamtlich Seelsorgende in unserem Bistum, sondern auch ehrenamtlich Mitarbeitende in der Notfallseelsorge. Seit 2006 gibt es eine gemeinsame Vereinbarung der Bistümer und Landeskirchen in NRW zur Aus- und Fortbildung von Haupt- und Ehrenamtlichen, die die Anforderungen und Inhalte auf ökumenischer Basis festlegen.

Die Aus- und Fortbildung ist im theoretischen Teil (Teil A) auf ca. 80 Unterrichtseinheiten in verschiedenen Modulen festgelegt. Haupt- und Ehrenamtliche, die aufgrund ihrer vorherigen beruflichen Qualifikation schon Module erfüllt haben, können sich diese anrechnen lassen. Im Teil B sind die praktischen Anforderungen festgelegt. Der dritte Teil (Teil C) beschäftigt sich mit den Voraussetzungen und Erfordernissen, wenn Führungsaufgaben übernommen werden sollen.

Die Versicherung für die ehrenamtliche Aufgabe erfolgt über das Bistum.

Der Einsatz geschieht über die örtlichen Notfallseelsorgesysteme, die von den Einsatzleitstellen alarmiert werden.

Grundlagenausbildung

  • Notfallseelsorge Münsterland: Beginn Oktober 2017
  • Notfallseelsorge Evangelische Kirche von Westfalen: Start Februar 2017
  • Notfallseelsorge Evangelische Kirche im Rheinland: Start März 2017
  • Notfallseelsorge Niedersachsen und Bremen: Start August 2017


Fortbildung

- Kooperation zwischen der Notfallseelsorge und der Ruhr-Universität Bochum

Eine gute Aus- und Fortbildung ist nötig, damit die Männer und Frauen der Notfallseelsorge Opfer und Angehörige in Krisensituationen kompetent betreuen können. Dazu trägt seit mehr als zehn Jahren eine Kooperation zwischen dem Bistum Essen und der Ruhr-Universität Bochum bei.

www.bistum-essen.de/presse/artikel/notfallseelsorge-erste-hilfe-fuer-die-seele/

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