Ausnahmen für Ferienfahrten ermöglichen: Für Flüchtlingskinder ist Wiedereinreise nicht möglich

, Bistum Münster

Viele Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrungen leiden unter ihren oft traumatisierenden Erlebnissen. Gemeinschaftliche Ferienfahrten mit deutschen Kindern können ihnen da helfen und vor allem auch die Integration fördern.

Caritas: Ausländerbehörden sollen Ermessensspielraum nutzen

Doch dem stehen ausländerrechtliche Hürden entgegen, wenn die Ziele in anderen Bundesländern oder im Ausland liegen.

Die Caritas in der Diözese Münster ruft als Mitglied der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge die Ausländerbehörden dazu auf, hier ihre Möglichkeiten der Ermessensentscheidungen zu nutzen
Haben die Kinder nur eine Duldung, ist eine Reise ins Ausland erst einmal unmöglich, da die Wiedereinreise mit diesem Aufenthaltsstatus nicht erlaubt wäre. Zudem schränkt die häufig verhängte Residenzpflicht die Bewegungsfreiheit nur auf eine Kommune oder einen Landkreis ein.

In beiden Situationen können aber Ausnahmeregelungen angewandt werden. Beispielsweise kann eine Duldung von der Ausländerbehörde aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen durch eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis für den Zeitraum der Reise aufgehoben werden. 

 

Harald Westbeld
Caritasdiözeanverband Münster