Übergangsregelung
Am 10. März tritt unmittelbar eine Übergangsregelung in Kraft. Der dienstälteste Weihbischof im Bistum Münster, Dr. Christoph Hegge, übernimmt die Leitung des Bistums. Diese erste Übergangsphase ist auf maximal acht Tage begrenzt. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Konsultorenkollegium einen Diözesanadministrator wählen, der die Leitung des Bistums für die Zeit der Sedisvakanz übernimmt. Dem Konsultorenkollegium gehören neben dem Dompropst und dem Domdechanten die acht residierenden Domkapitulare am St.-Paulus-Dom an.
Diözesanadministrator
Im Kirchenrecht heißt es, dass für das Amt des Diözesanadministrators gültig nur bestellt werden kann, wer Priester ist und das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat. Zum Diözesanadministrator ist ein Priester zu bestellen, der sich durch Wissen und Klugheit auszeichnet. Der Diözesanadministrator erlangt mit der Annahme der Wahl die Amtsgewalt. Er besitzt die Leitungsgewalt eines Diözesanbischofs, allerdings mit der Einschränkung, dass er keine Maßnahmen treffen kann, die wesentliche und längerfristige Veränderungen mit sich bringen und damit den künftigen Bischof längerfristig binden. Der Diözesanadministrator ernennt einen Ständigen Vertreter. Diesem obliegt die allgemeine Vertretung des Diözesanadministrators im Bereich der Verwaltung.
Wie geht es weiter? Wie erfolgt die Bischofswahl?
Bis zur Amtseinführung des künftigen Bischofs von Münster, leitet der Diözesanadministrator das Bistum. Der Bischofssitz ist so lange vakant. Rechtsgrundlage für die Wahl des Bischofs von Münster ist das 1929 zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl geschlossene Preußenkonkordat. Das Preußenkonkordat wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von den auf ehemals preußischem Territorium jeweils neugegründeten Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und behielt auf diese Weise seine Gültigkeit. Der Text des Preußenkonkordats findet sich u.a. hier.
Das Verfahren sieht – verkürzt – so aus:
Verschiedene Räte und Gremien auf Bistumsebene werden wie bisher eingeladen, Menschen zu nennen, die sie sich als künftigen Bischof von Münster vorstellen können. Die Nuntiatur wird auch die (Erz) Bischöfe der übrigen ehemals preußischen Bistümer um eigene Kandidatenvorschläge bitten.
Das Domkapitel am St.-Paulus-Dom hat beschlossen, die Beteilung von Laien an der Bestellung des Diözesanbischofs von Münster zu stärken, soweit es die kirchenrechtlichen Bestimmungen und das Preußenkonkordat zulassen. Neu im Bistum Münster ist, dass das Domkapitel erstmals den Diözesanrat – das oberste synodale Gremium der Diözese – gebeten hat, 16 Mitglieder zu benennen, die gemeinsam mit den 16 stimmberechtigten Mitgliedern des Domkapitels über den künftigen Bischof beraten werden. Dabei soll zunächst über das notwendige Profil gesprochen werden, ehe auch konkrete Namensvorschläge diskutiert werden. Auf Grundlage dieser Beratungen stellt das Domkapitel dann die Liste zusammen, die an den Apostolischen Nuntius, das ist der Botschafter des Papstes in Deutschland, geht.
Der Nuntius prüft diese Liste und gibt im Anschluss Namensvorschläge nach Rom weiter, von wo – über das Dikasterium für die Bischöfe und den Heiligen Vater – letztlich eine Liste mit drei Namen (Terna) zurück ans Domkapitel geht, das aus dieser Liste in geheimer Wahl den Bischof von Münster wählt. Für die Wahl ist die absolute Mehrheit erforderlich. Sollte diese in zwei Wahlgängen kein Kandidat erreichen, reicht die einfache Mehrheit. Der Gewählte wird dann gefragt, ob er die Wahl annimmt. Auch die Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen müssen der Wahl zustimmen. Im Anschluss erfolgt die Ernennung durch Papst Franziskus.
Der künftige Bischof von Münster muss mindestens 35 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren Priester sein. Ferner wird von ihm verlangt, dass er einen ausgeglichenen und festen Charakter besitzt, theologisch erfahren und zum Leitungsamt geeignet ist und durch persönliche Frömmigkeit und soziale Kompetenz den Gläubigen ein guter Hirte sein kann.
Dr. Stephan Kronenburg
Bild oben: Der Bischofssitz im Hochchor des St.-Paulus Doms in Münster. Darüber angebracht ist - noch - das Wappen von Bischof Dr. Felix Genn, es wird zu Beginn der Sedisvakanz entfernt.