Bistum führt Betriebliches Eingliederungsmanagement ein

, Bistum Münster

Die Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern und zu erhalten ist ein wichtiges Anliegen jedes Arbeitgebers. Vor diesem Hintergrund hat das Bistum Münster nun auch für alle Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sowie Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt. Für die Mitarbeitenden im BGV gibt es bereits seit einiger Zeit ein standardisiertes BEM-Verfahren.

Mitglieder des BEM-Teams (v.l.n.r., Maria Hölscheidt ist nicht im Bild): Matthias Mamot, Michael Kertelge, Martin Knauer, Maria Dropmann und Thomas Müther.

© Thomas Mollen/Bistum Münster

Mit dem BEM sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit größeren gesundheitlichen Problemen durch den Dienstgeber unterstützt werden. Dabei sollen alle Möglichkeiten geprüft werden, um die Arbeitsunfähigkeit zu beenden, weiterer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. 

Hierzu hat das Bistum mit Thomas Müther einen Beauftragten für das Betriebliche Eingliederungsmanagement benannt und ein BEM-Team gebildet. Thomas Müther erweitert damit seine Beauftragung, die ihm bisher auch schon für das BEM-Verfahren im BGV-Bereich übertragen ist. Zum neu gebildeten BEM-Team gehören darüber hinaus mit Maria Hölscheidt und Michael Kertelge zwei Vertreter:innen der MAV-Pastoral, Martin Knauer als Vertreter für Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie als Dienstgebervertretende Maria Dropmann und Matthias Mamot an.

Gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitenden sollen sie einen Weg finden, wie deren gesundheitliche Situation und die Anforderungen des Arbeitsplatzes in Einklang gebracht werden können. Dabei ist das BEM auf die aktive Mithilfe der Beschäftigten angewiesen. Sie können als „Experten in eigener Sache“ den BEM-Prozess mitgestalten und beispielsweise aus ihrer Sicht geeignete gesundheitliche Maßnahmen vorschlagen. Im gesamten Prozess soll sichergestellt werden, dass die getroffenen Maßnahmen auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Mitarbeitenden ausgerichtet sind. 

In Anspruch nehmen können das Eingliederungsmanagement alle Beschäftigten, die mehrfach innerhalb eines bestimmten Zeitraumes oder für einen zusammenhängenden längeren Zeitraum aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig waren.  Und: Grundsätzlich ist die Teilnahme am BEM-Verfahren freiwillig. 

Vertraulichkeit und Datenschutz sind unverzichtbare Bestandteile des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Alles, was in diesem Verfahren besprochen wird, wird nicht in der Personalakte, sondern in einer separaten „BEM-Akte“ geführt, die nur dem BEM-Beauftragten zugänglich ist und nach Abschluss des Verfahrens vernichtet oder wahlweise an den Mitarbeitenden ausgehändigt wird.