Bistum Münster regelt Trauer- und Begräbnisdienst neu

Im Bistum Münster sollen ab sofort auch "geeignete Freiwillige", also Ehrenamtliche, nach einer Ausbildung Trauergespräche führen sowie der Verabschiedung von Toten, Begräbnissen oder Urnenbestattungen vorstehen können.

Diese Regelung hat der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, am 15. November mit der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums in Kraft gesetzt. Bislang waren diese Aufgaben den hauptberuflichen Seelsorgern und Seelsorgerinnen vorbehalten. Bereits seit einigen Jahren sind Begräbnis- und Trauerdienst zentrale Themen im Bistum Münster. Bereits im November 2012 hat Bischof Genn Empfehlungen für ein kirchliches Begräbnis in Kraft gesetzt. Die jetzigen Empfehlungen beziehen sich auf die Personen, die diesen Dienst ausüben sollen.

Vorausgehen muss einer Beauftragung von Ehrenamtlichen eine Entscheidung des Pastoralteams der Pfarrei und eine Beratung im Pfarreirat. Die Beauftragung erfolgt dann für fünf Jahre durch den Bischof und kann durch den Leitenden Pfarrer erneuert werden.

Im Regelfall sollen allerdings auch künftig die Stationen eines Begräbnisses von hauptberuflichen Seelsorgern übernommen werden. Das gelte auch deshalb, weil angesichts von Tod und Trauer die Gläubigen die "berechtige Erwartung" hätten, den Dienst der Hauptamtlichen in Anspruch nehmen zu können, heißt es in der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt. Gleichwohl begründet Bischof Genn die Neuerung wie folgt: "Je differenzierter und persönlicher wir die Begräbnisfeiern als Chance der Glaubensverkündigung und des Glaubenszeugnisses wahrnehmen, umso größer müssen unsere personellen Ressourcen sein. Die geringer werdende Zahl von Priestern, Diakonen und Pastoralreferenten führt jedoch zu einer immer stärkeren Überlastung der Seelsorger und bringt sie an eine menschliche Grenze. Wenn dies auch nicht flächendeckend für das ganze Bistum gilt, so doch für diejenigen Pfarreien, die aufgrund der demographischen Struktur besonders viele Todesfälle verzeichnen. Gerade die persönliche Zuwendung und Gestaltung ist unter Extrembedingungen kaum noch zu leisten, so dass in der pastoralen Praxis die Chancen der Evangelisierung weitgehend verloren gehen. Aufgrund der geschilderten Rahmenbedingungen ist eine Ausweitung des personalen Angebotes mehr als ratsam."

In der Veröffentlichung geht der Bischof auch auf die Haltungen ein, die im Angesicht des Todes notwendig seien. Sterbende zu stärken, Verstorbene zu begraben und Trauernden beizustehen sowie Zeichen der Verbundenheit und Hoffnung über den Tod hinaus zu setzen, seien Dienste, die die Kirche nicht aufgeben dürfe. Wichtig sei es, "Anwalt der Verstorbenen wie auch der Trauernden" zu sein. Wenn ein Mensch sterbe, sollten die Seelsorger alles tun, "damit die Angehörigen erfahren, welches Menschenbild wir haben und dass nach unserem Glauben ein Mensch seinen Wert und seine Würde über den Tod hinaus behält." Es gelte, auf eine differenzierte und der Situation angemessene Gestaltung der Begräbnisfeier zu achten und diese zu ermöglichen. "Trauernde sind in einer Extremsituation; deshalb müssen wir ihnen in ihren Wünschen soweit entgegenkommen, wie es uns als Kirche aufgrund unserer Überzeugungen und unseres Glaubens an die Auferstehung möglich ist", betont Bischof Genn. Dabei seien die Begleitung von Sterbenden und Trauernden, das Begräbnis der Verstorbenen sowie das Totengedenken nicht nur Aufgabe der hauptamtlichen Seelsorger, sondern der ganzen Gemeinde.

Text: Bischöfliche Pressestelle
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