Kirchengemeinden, die dafür diese Förderung nutzen möchten, müssen Energiefachleute beauftragen, die nach den Bedingungen der Bundes-Förderprogramme zertifiziert sind. Gefördert werden Beratungen für Gebäude wie Pfarrhäuser, Pfarrheime und Kindertagesstätten, die aus baufachlicher Sicht dauerhaft Bestand haben oder die weiterentwickelt werden können.
Die aufgestellten Sanierungsfahrpläne dienen den Kirchengemeinden dazu, die anstehenden Bauaufgaben zu priorisieren. Aus der Durchführung einer Energieberatung erwächst jedoch kein Anspruch auf Bewilligung von Investitionsmaßnahmen und deren Förderung durch das Bistum. Diese müssen auf den üblichen Wegen beantragt und bewilligt werden.