Damit hat die Konferenz ihre bisherige Rechtsauffassung revidiert, nach der bislang die Freigabe jedes einzelnen Fotos durch die Sorgeberechtigten notwendig war. Künftig wird der datenschutzkonforme Umgang für beziehungsweise vor einer Veröffentlichung deutlich einfacher geregelt. Dann reicht es, dafür eine pauschale Einwilligung der Sorgeberechtigten einzuholen, zum Beispiel für ein ganzes Kindergarten- oder Schuljahr oder für eine bestimmte Veranstaltung wie beispielsweise ein Sommerlager. Die Einwilligung kann bereits bei der Anmeldung oder am ersten Schul- bzw. Kitatag eingeholt werden.
Die Fachstelle Datenschutz des Bistums Münster begrüßte die Entscheidung, da diese die datenschutzkonforme Veröffentlichung von Bildern mit Kindern und Jugendlichen vereinfache und mit einer pauschalen Einwilligung der Sorgeberechtigten zum Beispiel die Berichterstattung mit Fotos aus dem Ferienlager wieder möglich werde.