Die eigene Glaubenserfahrung in den Unterricht einbringen

, Bistum Münster

Erstmals ist die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis (VKU) für den Vorbereitungsdienst während der Feier zum erfolgreichen Abschluss des Studiums in der Aula der Katholischen Studierenden- und Hochschulgemeinde Münster verliehen worden. Die VKU ist notwendig, damit die angehenden Lehrerinnen und Lehrer Religionsunterricht erteilen können. Bei der Feierstunde zum sogenannten „Actus Academicus“ sagte Dekan Prof. Norbert Köster: „Die Lehramtsausbildung ist die stärkste Säule der Fakultät, auch in Zukunft.“ 

Professor Norbert Köster (links) verlieh gemeinsam mit Barbara Bader (2. v. l.) den Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis.

© Bistum Münster

Die Feier vereine zwei einschneidende Ereignisse, den Abschied von der Universität als „Master of Education“ und einen Neuanfang als Berufsanfängerinnen und -anfänger. „Gemeinsam möchten wir als Katholisch-Theologische Fakultät, als Mentorat für Studierende der Religionslehre sowie als Abteilung Religionspädagogik im Bischöflichen Generalvikariat diese beiden Anlässe mit Ihnen und Ihren Angehörigen und Freunden feiern“, betonte Köster.

Barbara Bader, stellvertretende Leiterin der Abteilung Religionspädagogik im Bischöflichen Generalvikariat (BGV), sagte: „Sie übernehmen die Aufgabe, junge Menschen auszubilden und zu begleiten. Sie alle, die Sie nun die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis bekommen, sind dazu aufgerufen, ein Zeugnis christlichen Lebens zu geben.“ Die 50 Absolventinnen und Absolventen sind die ersten angehenden Lehrkräfte, die nach der neuen Missio-Ordnung, die der Bevollmächtigung zum katholischen Religionsunterricht im Bistum Münster zugrunde liegt, beauftragt werden. Bischof Dr. Felix Genn hatte diese Anfang Mai in Kraft gesetzt. Im Mittelpunkt dieser neuen Ordnung steht „das Zeugnis christlichen Lebens“. 

„Mit Ihrem ,Zeugnis christlichen Lebens‘ leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer lebendigen Kirche, die positiv ausstrahlt und für die Menschen in unserer pluralistischen Gesellschaft einladend ist“, erklärte Barbara Bader. „Sie als Religionskräfte sollen ihren persönlichen Glauben und ihre Glaubenserfahrungen didaktisch und methodisch reflektiert in das Unterrichtsgeschehen mit einbringen und für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, im Kollegenkreis und auch außerhalb des Unterrichts Ansprechpartnerinnen und -partner in Glaubens- und Lebensfragen sein.“ 

Die neue Ordnung biete eine Chance, Verunsicherung und Ausgrenzung zu begegnen. Sie richte sich an alle Lehrkräfte „unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Lebenssituation, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität.“ Barbara Bader freute sich darüber, „in Vertretung des Bischofs die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis verleihen zu können. Sehen Sie es als Vertrauensbeweis und Ermutigung von Bischof Felix in Sie und Ihr zukünftiges Wirken. Ich wünsche Ihnen, dass Sie mit Freude und Kraft in Ihren Beruf starten.“ 

Die Absolventen stammen aus Altenberge, Ascheberg, Bocholt, Drensteinfurt, Dülmen, Emsdetten, Essen, Friesoythe, Gescher, Greven, Hamm, Harsewinkel, Havixbeck, Laer, Lingen, Mönchengladbach, Münster, Neuenkirchen, Olfen, Osnabrück, Recklinghausen, Rheine, Selm und Senden.

Jürgen Flatken