Diözesanrat beschließt Wahlrecht ab 14 Jahren für Pfarreiratswahlen
Im Bistum Münster dürfen Jugendliche künftig bereits ab 14 Jahren die Pfarreiräte mitwählen. Diesem Antrag des Bundes der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) im Bistum Münster hat der Diözesanrat des Bistums am 16. September in Münster mit großer Mehrheit zugestimmt.
Bislang lagen das aktive und passive Wahlalter bei 16 Jahren. Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit gewählt zu werden, liegt auch weiterhin bei 16 Jahren. Die nächsten Pfarreiratswahlen sind im November 2017. Im Bistum Münster engagieren sich rund 75.000 Jugendliche in den katholischen Jugendverbänden, mehr als 30.000 sind Messdienerinnen und Messdiener.
Der BDKJ hatte den Antrag damit begründet, dass Kinder und Jugendliche in den Pfarreien bereits sehr früh Aufgaben und Verantwortung übernähmen. Zudem werde von ihnen bereits in einem Alter von etwa 14 Jahren erwartet, sich bei ihrer Firmung bewusst und aus eigenem Willen heraus für die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche zu entscheiden. Mit dem Absenken des Wahlalters solle Kindern und Jugendlichen verbindlich Gehör verschafft werden. "Sie sollen die Möglichkeit erhalten, ihren sozialen Nahraum – die Pfarrei – nicht nur durch ihr Tun mitzugestalten, sondern auch durch ein legitimiertes Beteiligungsinstrument", hieß es in dem Antrag, dem der Diözesanrat folgte. Susanne Deusch, Geistliche Leiterin des BDKJ Münster, begrüßte den Beschluss sehr: ""Wir freuen uns, dass der Diözesanrat den Jugendlichen diese Wahlentscheidung zutraut. Ihnen ein aktives Wahlrecht ab 14 Jahren einzuräumen, ist aus unserer Sicht absolut folgerichtig – schließlich setzt auch die Religionsmündigkeit bereits mit 14 Jahren ein", sagte Deusch.
Der Diözesanrat sprach sich zudem dafür aus, dass Pfarreien für die Pfarreiratswahl 2017 den Antrag stellen können, eine allgemeine Briefwahl durchzuführen. Jede Pfarrei kann nun selbst entscheiden, ob sie eine solche Briefwahl durchführen will oder nicht. Falls sie sich dafür entscheidet, bedeutet dies, dass jedem wahlberechtigten Mitglied einer Pfarrei die Wahlunterlagen zugestellt werden. Der Diözesanrat sah hierin vor allem die Chance, alle Wahlberechtigten persönlich anzusprechen und zur Wahl einzuladen.
Darüber hinaus beschloss der Diözesanrat weitere Änderungen der Statuten für die Pfarreiräte. So gehört es an den Orten, an denen es bereits lokale Pastoralpläne gibt, zur Aufgabe, die Pastoralpläne einmal in der Legislaturperiode zu überarbeiten. Auch wird in der Satzung im Blick auf die Einrichtung und Aufgaben von Gemeindeausschüssen der Gemeindebegriff neu definiert. Es heißt dort, dass Pfarreien als "Gemeinschaft von Gemeinden" gestaltet werden können. Und die Gemeinde wird verstanden als "Ort und Gelegenheit, wo das Evangelium und die Lebenswirklichkeit in Freiheit auf einander treffen". Unterschieden wird zwischen "territorialen" und "personalen" Gemeinden. Während erstere durch Orte geprägt sind, an denen Menschen sich versammeln, sind personale Gemeinden durch gemeinsame Lebensräume, Anliegen oder Themen von Menschen gekennzeichnet.
Weiteres Thema im Diözesanrat war der Katholikentag 2018 in Münster. Dr. Klaus Winterkamp, Diözesanbeauftragter für den Katholikentag, informierte über den Stand der Vorbereitungen. Winterkamp gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass es in Münster eine Verschlankung des Programms und neue Veranstaltungsformate geben werde. Er warb dafür, sich mit eigenen Programmvorschlägen zum Katholikentag einzubringen: "Jede und jeder kann sich beteiligen." Dies sei demnächst und dann bis Ende März 2017 über die Internetseite www.katholikentag.de möglich. Ab Juli kommenden Jahres könne man sich zudem anmelden und es beginne die Helferwerbung: "Außerdem brauchen wird rund 4000 Privatquartiere in Münster und Umgebung", sagte Winterkamp.
Bischof Dr. Felix Genn ging in einem kurzen Rückblick auf den Weltjugendtag in Krakau ein: "Es war ein intensives Teilen von Lebens- und Glaubenserfahrungen mit den Jugendlichen, vor allem aus unserem Bistum." Generalvikar Dr. Norbert Köster informierte darüber, dass die Haushalte des Bistums ab 2018 stärker unter dem Vorzeichen zurückgehender Einnahmen stehen würden. Bei Baumaßnahmen in Pfarreien werde darauf geachtet, ob die Objekte Teile einer pastoralen Planung seien.
Der Diözesanrat ist das oberste synodale Mitwirkungsgremium, durch das die Gläubigen des Bistums an der Leitung des Bistums durch den Bischof teilnehmen. Aus den vielen Feldern kirchlicher Arbeit kommen hier Vertreterinnen und Vertreter zusammen, um an den zentralen Entscheidungen im Bistum mitzuwirken.
Bildunterschrift: Kinder und Jugendliche wirken bereits wesentlich in der Kirche mit – wie hier bei der 72-Stunden-Aktion. Jetzt dürfen sie im Bistum Münster auch bereits ab 14 Jahren wählen.
Text: Bischöfliche Pressestelle / 17.09.16
Kontakt: Pressestelle[at]bistum-muenster.de
Foto: BDKJ
