Diözesanrat und Kirchensteuerrat beraten über Spar- und Strategieprozess

, Bistum Münster

Der Spar- und Strategieprozess im Bistum Münster hat am 18. September im Zentrum der gemeinsamen Sitzung des Diözesanrates und des Kirchensteuerrates in Münster gestanden. Die Gremien sprachen sich dafür aus, den Prozess fortzusetzen, der für das Jahr 2025 strukturelle Einsparungen von 32,7 Millionen Euro im Vergleich zum Haushaltsplan 2020 vorsieht. Der Haushaltsplan 2020 geht von Ausgaben von 676,9 Millionen Euro aus. Die drohenden Haushaltsdefizite, die sich aus dem Rückgang der Zahl der Katholiken und damit der Kirchensteuereinnahmen ergeben werden, sollen durch Einsparungen im Personal- und Sachkostenbereich ausgeglichen werden. Dabei soll der notwendige Personalabbau sozial verträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen gestaltet werden. Die Corona-Pandemie hat derzeit keinen direkten Einfluss auf den Spar- und Strategieprozess, da ein durch sie möglicherweise verursachter Fehlbetrag aus der Ausgleichsrücklage finanziert werden soll.

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Auf der Sitzung stellten Verantwortliche aus der Bistumsverwaltung konkrete Einsparvorschläge vor. Weitere Themen waren unter anderem die Instruktion der römischen Kleruskongregation „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche“ und die Vorstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2021.

Frank Vormweg, Leiter der Hauptabteilung Zentrale Aufgaben im Bischöflichen Generalvikariat, kündigte an, dass in der Bistumsverwaltung – dem Bischöflichen Generalvikariat – bereits ab dem Herbst ein reduzierter Stellenplan gelten werde. 34 der derzeit 530 Stellen im Bischöflichen Generalvikariat in Münster, bei denen die Mitarbeitenden bis 2025 in den Ruhestand gingen, sollten nicht nachbesetzt werden. Weitere Stellenkürzungen würden in Abhängigkeit von den zu entwickelnden Strategien festgelegt. Notwendig sei es, die Organisation der Bistumsverwaltung weiter zu entwickeln. Zugleich unterstrich Vormweg: „Das Sparen wird nicht mit dem Jahr 2025 aufhören.“ Der Spar- und Strategieprozess verbinde kurzfristige Sparbeschlüsse mit mittel- und langfristigen Strategieentscheidungen über 2025 hinaus. Die kurzfristigen Einsparungen bis 2025 sollten Zeit schaffen, um über Prioritäten und Posterioritäten für die Jahre danach zu entscheiden.

Dieser Prozess benötige mehr Zeit und Beteiligung, sagte Vormweg. Unterschiedliche Akteure würden eingebunden: Diözesanrat und Kirchensteuerrat, Einrichtungen und Pfarreien, die Mittlere Ebene im Bistum sowie Haupt- und Ehrenamtliche in unterschiedlichen Arbeitsfeldern. Vormweg machte klar: „Es werden Strategien für alle Handlungsfelder im Bistum Münster auf die veränderten Bedürfnisse der Menschen im Bistum überprüft und an den langfristigen wirtschaftlichen Rahmen angepasst.“ Notwendig seien Entscheidungen, „welche Bereiche nach 2025 gleichbleibend oder stärker, welche Bereiche weniger beziehungsweise nachrangig finanziert werden sollen“. Die Gesamtstrategie ziele auf einen nachhaltigen, zukunftssicheren Haushalt ab und blicke auf alle Handlungsfelder der katholischen Kirche im Bistum Münster. Ab 2022 sollten für diese Felder Zukunftsaussagen getroffen werden, kündigte Vormweg an. Erste „Expertengruppen“, die Umsetzungsmöglichkeiten für Einsparungen und weiterführende Strategien erarbeiten sollen, seien bereits gebildet oder in den Blick genommen worden. Hier gehe es um die Aufgabenfelder Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Bildung, Mittlere Ebene, Verbände und Pastoralentwicklung.

Finanzdirektor Ulrich Hörsting stellte Maßnahmen vor, durch die das kurzfristige Sparziel bis 2025 erreicht werden soll. Durch Personaleinsparungen im Bischöflichen Generalvikariat und im Bischöflichen Offizialat (Kirchengericht) sollen die Kosten um rund 3,8 Millionen Euro verringert werden. Auch würden die Schlüsselzuweisungen an die Pfarreien, die derzeit bei rund 98,6 Millionen Euro liegen, bis 2025 um rund 4,8 Millionen sinken. Grund sei, dass die Höhe der Schlüsselzuweisungen von der Katholikenzahl und der Immobilien-Fläche abhänge, erläuterte Hörsting. Der Rückgang der Mitgliederzahlen schlage bei der Reduzierung der Schlüsselzuweisungen mit circa 3,8 Millionen zu Buche, der bei der Immobilien-Fläche mit einer weiteren Million Euro. Verringert werde zudem der Aufwand für die Erhaltung von Kirchen, Kapellen, Pfarrheimen, Pfarrhäusern und Dienstwohnungen um insgesamt 2,6 Millionen Euro. Derzeit investiert das Bistum hier eine Summe von 32 Millionen Euro im Jahr. Der Rückgang bei Priestern, Pastoralreferentinnen, Pastoralreferenten und Diakonen führe zu Einsparungen von rund sechs Millionen Euro. Durch die Einrichtung von multiprofessionellen Teams in den Pfarreien sei allerdings mit Personalmehrkosten von rund zwei Millionen Euro zu rechnen. Insgesamt könne daher von Personaleinsparungen in der Pfarrseelsorge von rund vier Millionen Euro ausgegangen werden, erläuterte Hörsting. Da die Katholikenzahlen zurückgingen, werde sich auch die daran gekoppelte Zuweisung an die Kindertageseinrichtungen um drei Millionen Euro verringern. Aus dem neuen Kinderbildungsgesetz ergäben sich zudem Mehreinnahmen von 664.000 Euro.

Hörsting nannte weitere Aufgabenfelder, in denen die Kosten bis 2025 gesenkt werden sollen. So soll etwa in der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit des Bistums jährlich mindestens eine Million Euro eingespart werden, in der Revision 200.000 Euro und in den Kreisdekanaten 160.000 Euro. Die Zuweisungen an die Erwachsenenverbände sollen jährlich um 240.000 Euro und die an die Jugendverbände um 150.000 Euro verringert werden. In den Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprachen sollen die Kosten jährlich um 300.000 Euro gesenkt werden. Bei den Bildungsforen und Bildungshäusern sollen Sparziele von jährlich 750.000 Euro beziehungsweise 600.000 Euro erreicht werden. Verringert werden sollen auch die Zuweisungen an das Stiftsmuseum in Xanten (um 140.000 Euro) und an die katholischen öffentlichen Büchereien um 80.000 Euro. Die Ortscaritasverbände sollen künftig gut eine Millionen Euro weniger im Jahr an Zuwendungen erhalten; der Diözesancaritasverband 164.000 Euro. Die Zuweisung an das Bischöfliche Studierendenwerk soll um gut 84.000 Euro verringert werden. Eine Reduzierung der Baustandards in den Schulen soll 500.000 Euro einsparen. Derzeit investiert das Bistum hier rund 15 Millionen Euro im Jahr. Der Zuschuss an das Gymnasium Gaesdonck wird an den Prozentsatz angepasst, den andere kirchliche, aber nicht bischöfliche, Gymnasien erhalten, und wird somit um 100.000 Euro reduziert. Das Internat auf der Gaesdonck soll nicht weiter finanziert werden; dies wird die Kosten um 468.000 Euro senken. Die IT-Kosten sollen um eine Million Euro sinken. Zudem sollen die Overhead-Kosten in der Verwaltung um weitere 750.000 Euro reduziert werden.

In der Diskussion machten Mitglieder des Diözesanrates und des Kirchensteuerrates deutlich, dass die Zusammensetzung der Expertengruppen von großer Wichtigkeit sei. Notwendig sei es, hier Raum und Potenzial für Erneuerung zu schaffen. Im Blick auf die Sparvorschläge wurde angeregt, zu prüfen, ob der Personalabbau in der Bistumsverwaltung nicht größer sein könne. In Frage gestellt wurde die Kürzung bei den Jugendverbänden. Vorgeschlagen wurde, eine Strategie für die katholisch öffentlichen Büchereien zu entwickeln und im Bildungsbereich stärker darauf zu schauen, welche Angebote zu welchen Kosten gemacht würden. Deutliche Bedenken gab es hinsichtlich der vorgeschlagenen Reduzierung der Zuweisungen im Schulbereich. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den von den Einsparvorschlägen betroffenen Einrichtungen und Organisationseinheiten möglichst zeitnah Kontakt aufzunehmen, um Umsetzungsschritte zu besprechen.
 

Beschlüsse zum Spar- und Strategieprozess

Sparvorschläge, vorgelegt von Ulrich Hörsting, Leiter der Hauptabteilung Verwaltung

Vorlage der Verwaltung

Spar- und Strategieprozess, vorgelegt von Frank Vormweg, Leiter der Hauptabteilung Zentrale Aufgaben