Bereits Ende Juni hatte Bischof Genn Schulte auf dessen Wunsch hin von beiden Ämtern beurlaubt. Grund für die Beurlaubung war die Tatsache, dass gegen Schulte Vorwürfe von grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhalten erhoben wurden. Die Staatsanwaltschaft Münster hat zwischenzeitlich dem Bistum Münster mitgeteilt, dass es zu diesen Vorwürfen wegen fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen geben wird. Hier wird nun eine kirchenrechtliche Voruntersuchung durchgeführt werden. Danach wird Bischof Genn die nächsten Schritte mit Kurt Schulte besprechen. Der jetzige Amtsverzicht hängt nicht mit den bisher erhobenen Vorwürfen zusammen.
Als Dompropst stand Kurt Schulte seit 2013 an der Spitze des Münsteraner Domkapitels. Dieses ist vor allem für die Feier der Gottesdienste im St.-Paulus-Dom zuständig. Das Domkapitel wählt zudem den Bischof. Als Offizial leitete Schulte seit 2010 das Offizialat, das Münsteraner Kirchengericht. Kommissarisch leitet das Offizialat weiterhin Vizeoffizial Pfarrer Heinz Erdbürger; die vorübergehende Leitung des Domkapitels liegt weiter bei Domdechant Weihbischof Dr. Christoph Hegge. Es ist nun die Aufgabe von Bischof Genn, einen Nachfolger für das Amt des Offizials zu bestimmen; der künftige Dompropst wird vom Domkapitel gewählt.