Gebäude müssen zu Angeboten passen

, Bistum Münster, Kreisdekanat Borken, Kreisdekanat Coesfeld, Kreisdekanat Kleve, Stadtdekanat Münster, Kreisdekanat Recklinghausen, Kreisdekanat Steinfurt, Kreisdekanat Warendorf, Kreisdekanat Wesel

Die katholische Kirche im Bistum Münster nimmt im NRW-Teil ihre Immobilien unter die Lupe. Damit die Kirchengemeinden einen Überblick über den baulichen und energetischen Zustand der pastoral genutzten Immobilien bekommen, ist eine sogenannte Bestandserhebung erforderlich, die die Pfarreien mit Zustimmung ihrer Kirchenvorstände durchführen können. Darüber hat Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp am 6. November die Pfarreileitungen und Pfarreivertreter in den Gremien schriftlich informiert.

Der Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen (gemeint sind Finanzen, Personal, Immobilien) müsse künftig stärker aus strategischen Entscheidungen zur Pastoral vor Ort abgeleitet werden, betont Winterkamp in seinem Brief. Dabei sei die Gesamtsituation in den jeweiligen Pastoralen Räumen zu beachten, die es seit Jahresbeginn im Bistum Münster gibt. 

Immobilen- und Liegenschaftskonzepte der Pfarreien müssten nachvollziehbar aufeinander abgestimmt sein und sowohl zum pastoralen Profil der Pfarrei im Pastoralen Raum als auch zum Miteinander kirchlicher und außerkirchlicher Akteure passen. Die aufgrund der rückläufigen Kirchensteuereinahmen veränderten finanziellen Zuweisungen an die Kirchengemeinden sowie die steigenden Anforderungen an den Klimaschutz gelte es zudem zu berücksichtigen, ergänzt der Generalvikar. 

Die künftigen Leitungsteams der Pastoralen Räume werden den Prozess zur Erstellung der pfarrlichen Immobilienkonzepte unter Beachtung der erarbeiteten pastoralen Strategie für den Pastoralen Raum organisieren und begleiten. 

Bis das oben genannte Regelverfahren eingeführt wird, gilt eine Übergangsregelung: Demnach werden laufende Immobilienprozesse und Maßnahmen in den Kirchengemeinden zu Ende gebracht. Alle neu geplanten Baumaßnahmen werden zurzeit durch das Bischöfliche Generalvikariat nicht bestätigt. Sie müssen zurückgestellt werden,  bis sie in ein Immobilienkonzept der Pfarrei und des Pastoralen Raums eingebunden sind. Maßnahmen zur Bestandssicherung, zum Werterhalt oder zur Wertschöpfung (etwa durch die Aufgabe von Immobilien) können jedoch in sehr enger Abstimmung mit der bischöflichen Behörde durchgeführt werden, schreibt Generalvikar Winterkamp zum Abschluss.

Gudrun Niewöhner