Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs durch Aufarbeitung

, Bistum Münster

Das Bistum Münster und der Trägerverein der Kommission zur unabhängigen Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster (UAK) haben am 12. April in Münster eine Vereinbarung geschlossen, die die Grundlage für die weitere unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Diözese durch die Kommission darstellt. Für den Trägerverein unterschrieben die Vorsitzenden Melanie Hach und Prof. Dr. Christian Schrapper die Vereinbarung, für das Bistum Münster unterzeichneten sie Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp und der Offizial des Offizialatsbezirks Oldenburg, Weihbischof Wilfried Theising.

Vertreter des Bistum Münster und des Trägervereins der Kommission zur unabhängigen Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster (UAK) nach der Unterzeichnung der Vereinbarung am 12. April in Münster.

© Bischöfliche Pressestelle / Jule Geppert

Ausgangspunkt der UAK und der Vereinbarung ist die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Katholischen Kirche in Deutschland“, die 2020 zwischen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz vereinbart wurde. In der Folge hat sich für das Bistum Münster eine Aufarbeitungskommission aus zurzeit acht Persönlichkeiten gebildet. Aufgabe dieser ehrenamtlichen Kommission ist es, die notwendige Aufklärung und Aufarbeitung unabhängig von kirchlichem Einfluss voranbringen und so Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche im Bistum Münster zu leisten.    

Das Bistum Münster stellt der UAK für ihre Arbeit 1,485 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld soll in den kommenden 3,5 Jahren primär zur Finanzierung einer hauptamtlich besetzten Arbeitsstelle eingesetzt werden, die erforderlich ist, um die anspruchsvollen Aufgaben der Kommission erfüllen zu können. Die finanziellen Mittel wurden vom Kirchensteuerrat des Bistums bewilligt.

Um den vom Bistum Münster unabhängigen Charakter der UAK zu unterstreichen, werden die Mitglieder – anders als in anderen Bistümern – nicht vom Bischof von Münster berufen. Die Mitglieder sind nicht an Weisungen gebunden und nur ihrem persönlichen Gewissen verpflichtet. Die UAK arbeitet völlig außerhalb kirchlicher Strukturen und Verantwortlichkeiten. Mitglieder der insgesamt achtköpfigen UAK sind drei Betroffene sexueller Gewalt, gewählt im Rahmen eines Betroffenentreffens im März 2023: Melanie Hach, Dr. Hans Jürgen Hilling und Bernhard Theilmann, zwei vom Land NRW vorgeschlagene Mitglieder: Prof. Dr. Angela Faber und Prof. Dr. Christian Schrapper sowie drei vom Bistum vorgeschlagene Mitglieder: Regina Laudage-Kleeberg, Prof. Dr. Thomas Großbölting, und Prof. Dr. Thomas Schüller.

Die Mitglieder der UAK sehen sich „zuerst den Interessen und Rechten von Missbrauch und Gewalt betroffener Menschen im ‚kirchlichen Raum’ verpflichtet. Nur ihnen gegenüber sind sie Rechenschaft schuldig. ´Kirchlicher Raum´ bedeutet, dass neben Gemeinden und kirchlichen Verbänden auch Einrichtungen zum Beispiel der Caritas oder Ordensgemeinschaften gemeint sind.“ Von daher werde die UAK den Betroffenen in den Regionen des Bistum Münsters regelmäßig berichten und ihre Impulse vorrangig aufgreifen. Ziel sei es, dass Betroffene Ansprechpersonen erhielten, mit denen sie über ihre Erfahrungen von Leid und Unrecht im geschützten Rahmen sprechen könnten. „Die Betroffenen bestimmen selbst darüber, ob und in welcher Weise eine weitere Aufarbeitung erfolgt bzw. ob sie an geeignete weiterführende Stellen weitergeleitet werden möchten“, sagt Schrapper. Die UAK werde keine eigene Beratungsstelle aufbauen, sondern hierfür ein Netzwerk verfügbarer Beratungen, Unterstützungen und Hilfen, die Betroffene zuverlässig und für sie erreichbar in Anspruch nehmen können, knüpfen.

Die sich im Aufbau befindliche Arbeitsstelle der UAK wird vor allem leicht zu erreichende Kontakte für Menschen aus allen Regionen des Bistums eröffnen, Begleitung und Beratung organisieren, Erfahrungen und Themen aufbereiten und sich dabei konsequent am Willen und den Anliegen der Betroffenen orientieren. Aufgabe der ehrenamtlichen Kommission ist es, diese Arbeit zu verantworten und die grundlegenden Themen sexueller Gewalt immer wieder gegenüber Kirche und Öffentlichkeit zu vertreten. Aus dieser Arbeit sollen auch Hinweise gewonnen werden auf kirchliche Strukturen und Denkweisen, die immer noch Missbrauch ermöglichen oder erleichtern. Auch wird die UAK bewerten was im Bistum, Verbänden und kirchlichen Gemeinschaften getan wird, um sexuelle Gewalt und Missbrauch nachhaltig zu verhindern.   

Der Generalvikar des Bistums Münster, Dr. Klaus Winterkamp, betont aus Anlass der Unterzeichnung: „Wir gehen bei der weiteren Aufarbeitung einen anderen Weg als andere Bistümer. Zentral beim ‚Münsteraner Weg‘ der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs ist die völlige Unabhängigkeit der Kommission.“ Winterkamp weist zudem darauf hin, dass neben der UAK das Bistum Münster selbst seine Angebote für Betroffene sexuellen Missbrauchs auch weiterhin aufrecht erhalten wird. „Insbesondere die Ansprechpersonen für Betroffene und die Interventionsstelle waren in den vergangenen Jahren bereits in vielen Fällen wichtige Anlaufstationen und eine große Hilfe für viele Betroffene. Diese Arbeit im Kampf gegen sexuellen Missbrauch hat sich sehr bewährt. Von daher werden wir hieran ebenso festhalten wie am ständigen Beraterstab, der insbesondere den Bischof beim Vorgehen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch unterstützt. Und selbstverständlich werden wir auch in unseren Präventions-Anstrengungen nicht nachlassen.“

Nach drei Jahren soll die Arbeit der UAK durch die Betroffenen selbst und durch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs evaluiert werden. Bei einer positiven Bewertung wird das Bistum die Arbeit der UAK weiter finanzieren, ansonsten wird die UAK ihre Arbeit beenden.

Erste Informationen sind unter www.uak-muenster.de zu finden, Kontakt kann über die Mail-Adresse: aufgenommen werden. Eine Telefonhotline, regelmäßige Kontakte in den Regionen des Bistums und öffentliche Veranstaltungen sollen spätestens nach dem Sommer folgen.

Dr. Stephan Kronenburg