Kein sexueller Missbrauch

, Bistum Münster, Offizialatsbezirk Oldenburg

Das vom Hl. Stuhl beauftragte Kirchengericht des Bistums Augsburg hat in einem kirchlichen Strafverfahren den früheren Münsteraner Dompropst und Offizial Kurt Schulte (60) vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen, denn er hat keine solche Straftat begangen. Daher sei er in diesem Punkt freizusprechen. Gegen Schulte gab es Vorwürfe von grenzüberschreitendem, unangemessenem Verhalten.

Kurt Schulte

© Offizialat Vechta / Johannes Hörnemann

Dennoch sprach das Kirchengericht in Augsburg Strafen aus, weil Schulte die Befugnisse seines Amtes und seiner Aufgabe als Dienstvorgesetzter gegenüber einer ihm unterstellten Person dadurch missbraucht habe, dass er dieser über seinen dienstlichen E-Mail-Account unangemessene private Nachrichten zukommen ließ. Hier hat sich Schulte nach dem Urteil des Kirchengerichts strafbar gemacht. Das Gericht legte daher ein räumlich begrenztes Aufenthaltsverbot für Schulte zum Schutz der betroffenen Person fest. Zudem verbot das Gericht ihm für fünf Jahre, Ämter oder Aufgaben zu übernehmen, die mit einer Weisungsbefugnis gegenüber ihm unterstellten hauptamtlichen Mitarbeitenden ausgestattet wären. 

Weitere Auflagen für Schulte gibt es nicht. Die Personalkonferenz des Bistums Münster hat zudem entschieden, dass Schulte ab dem 1. Januar 2026 als  Pastor (ohne Leitungsaufgaben) in der Pfarrei St. Marien in Friesoythe eingesetzt werden wird.  

Informationen: 

Der frühere Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, hatte Schulte im Juni 2022 bis zur Klärung der Vorwürfe grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhaltens beurlaubt. Aufgrund des bald darauf erhobenen Vorwurfes der unbefugten Weitergabe vertraulicher Unterlagen hatte Schulte dem Bischof den Verzicht auf alle Ämter angeboten, dem der Bischof im September 2022 entsprach. Die staatlichen Strafverfolgungsbehörden eröffneten wegen fehlendem Anfangsverdachtes kein Ermittlungsverfahren. In einem kirchlichen Verwaltungsstrafverfahren war Schulte 2023 wegen Geheimnisverrat wegen der unbefugten Weitergabe von Dokumenten in vier Fällen bestraft worden. 

Als Dompropst stand Kurt Schulte seit 2013 an der Spitze des Münsteraner Domkapitels. Dieses ist vor allem für die Feier der Gottesdienste im St.-Paulus-Dom zuständig. Das Domkapitel wählt zudem den Bischof. Als Offizial leitete Schulte seit 2010 das Offizialat, das Münsteraner Kirchengericht. Zuvor war er unter anderem als Propst in Vechta und zuvor als Pfarrer in Dinklage tätig. Zum Priester war er 1991 geweiht worden.

Dr. Stephan Kronenburg