Kinderrechte zum Maßstab des Handelns machen

, Bistum Münster

Kinder und Jugendliche zu schützen ist das wichtigste Ziel von Schutzkonzepten. Das 2022 in Nordrhein-Westfalen verabschiedete Landeskinderschutzgesetz gibt diesem Anspruch Nachdruck: Das Gesetz verpflichtet alle freien Träger der Jugendhilfe – darunter auch die katholischen Kirchengemeinden und Verbände – zur Entwicklung und Umsetzung verbindlicher Schutzkonzepte. Im Bistum Münster wird dieser Anspruch nun durch neue Materialien und konkrete Unterstützungsangebote gestärkt.
 

„Eigentlich ist vieles gar nicht neu – aber der Blick hat sich erweitert“, erklärt Sylvia Rüschenschmidt aus dem Sachgebiet Jugendpastoral im Bischöflichen Generalvikariat. Während sich bestehende institutionelle Schutzkonzepte bislang vor allem auf die Prävention sexualisierter Gewalt konzentrierten, fordert das Gesetz eine breitere Perspektive: „Es geht jetzt darum, alle Formen von Gewalt in den Blick zu nehmen – und gleichzeitig die Kinderrechte zum Maßstab unseres Handelns zu machen.“

Für die Praxis bedeutet das vor allem eines: Schutzkonzepte müssen konkret sein. Ob Ferienfreizeit, Gruppenstunde oder offenes Angebot – jede Situation bringt eigene Herausforderungen mit sich. „Ein Schutzkonzept kann man nicht einfach übernehmen oder abschreiben“, betont Sachgebietsleiterin Beate Willenbrink. „Es muss auf die jeweilige Zielgruppe und das konkrete Angebot zugeschnitten sein. Deshalb ist es so wichtig, die Perspektiven aller Beteiligten einzubeziehen – also der Kinder, Jugendlichen, Eltern und Verantwortlichen.“

Arbeitshilfen für unterschiedliche Bereiche

Um diese Arbeit zu erleichtern, hat eine Arbeitsgruppe im Bistum Münster in den vergangenen Monaten praxisnahe Materialien entwickelt. Neben einem grundlegenden Leitfaden stehen Arbeitshilfen für unterschiedliche Bereiche der Jugendarbeit zur Verfügung – etwa für Ferienfreizeiten, regelmäßige Gruppenangebote oder die offene Kinder- und Jugendarbeit. Diese orientieren sich an einem klaren Prozess: von der Analyse bestehender Angebote über die Identifikation von Risiken bis hin zur Entwicklung konkreter Schutzmaßnahmen.

„Viele Ehrenamtliche haben zunächst Respekt vor der Aufgabe, ein Konzept zu erstellen“, sagt Sylvia Rüschenschmidt. „Aber in der Praxis merken wir schnell: Ein Großteil der Schutzmaßnahmen wird bereits umgesetzt. Es geht oft eher darum, das eigene Handeln bewusst zu reflektieren und zu strukturieren.“

Auch Beate Willenbrink sieht darin vor allem eine Chance: „Das ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern ein echter Qualitätsgewinn. Wer sich intensiv mit Risiken, Kinderrechten und dem eigenen Verhalten auseinandersetzt, stärkt die Sicherheit und das Vertrauen in der Jugendarbeit nachhaltig.“

Tandems begleiten Pfarreien vor Ort

Neben den Materialien bietet das Bistum auch persönliche Unterstützung an. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Jugendarbeit in den Kreisdekanaten – sogenannte Tandems – begleiten Pfarreien und Teams bei einzelnen Schritten, etwa bei der Risikoanalyse oder der Entwicklung gemeinsamer Verhaltensregeln. „Gerade wenn es um Prozesse in Gruppen geht, sind wir gerne vor Ort dabei“, bietet Sylvia Rüschenschmidt an.

Die neuen Materialien sind ab sofort online verfügbar und richten sich an alle Verantwortlichen in der kirchlichen Jugendarbeit. Ziel ist es, die Umsetzung der Schutzkonzepte möglichst praxisnah und handhabbar zu gestalten – und gleichzeitig das Bewusstsein für Kinderrechte und Prävention weiter zu stärken. „Uns ist wichtig zu zeigen: Niemand muss diesen Weg allein gehen“, sagt Beate Willenbrink. „Es gibt konkrete Hilfen, es gibt Beratung – und vor allem gibt es viele Engagierte, die sich bereits auf den Weg gemacht haben.“

Weitere Informationen sowie die Materialien und Ansprechpartner sind auf der Themenseite zum Kinderschutz im Bistum Münster zu finden. 

Ann-Christin Ladermann