Kirchliche Stiftungsaufsicht im Fokus

Zu einer Klausurtagung trafen sich auf Einladung von Weihbischof Heinrich Timmerevers letzte Woche Vertreter des Bischöflich Münsterschen Offizialats, des Landes-Caritasverbandes, der Schwester-Euthymia Stiftung, des Generalvikariats Münster und der Nils-Stensen-Kliniken Osnabrück.

Unter Leitung von Prälat Peter Kossen diskutierte die hochkarätig besetzte Runde im Antoniushaus einen Tag mit Prof. Dr. Martin Schulte, Experte für Stiftungsrecht von der TU Dresden, Grenzen und Möglichkeiten der kirchlichen Stiftungsaufsicht. Allein im Offizialatsbezirk Oldenburg gibt es über achtzig kirchliche Stiftungen, die der Aufsicht des Bischöflich Münsterschen Offizialats unterliegen. Hinzukommen mehr als 40 von den Stiftungen gegründete gemeinnützige GmbH´s, die vornehmlich Sozialeinrichtungen betreiben. Auch diese Trägergesellschaften stehen mit Genehmigungsvorbehalten unter Aufsicht des Offizialates.

Die Diskussion der Expertenrunde verdeutlichte die unterschiedlichen Erwartungen der Vertreter der Stiftungen und der gGmbh´s einerseits und der Kirchenbehörde anderseits. Die Spannbreite der in Deutschland praktizierten Kirchenaufsicht reiche von sehr zurückhaltend bis sehr regulativ, sagte Schulte. Die Krise der Katholischen Krankenhäuser Oldenburger Münsterland habe gezeigt, dass die Öffentlichkeit mit der Kirchenaufsicht auch Kirchenverantwortung erwarte. Grundsätzlich müsse entschieden werden, wie intensiv Stiftungsaufsicht arbeiten solle. Sie solle nicht nur Rechtsgeschäfte, sondern auch Zweckmäßigkeiten von Stiftungsgeschäften prüfen, meinte der Stiftungsrechtler. Damit entstehe ein fließender Übergang von der Rechts- zur Fachaufsicht.

Von den Teilnehmern wurde die neue Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz für soziale Einrichtungen sehr begrüßt, legt sie doch großen Wert auf die interne Aufsicht bei Stiftungen und Gesellschaften. Die Kirchenbehörde muss sicherstellen, dass die Strukturen in den Stiftungen und Gesellschaften eine funktionierende interne Aufsicht gewährleisten. Einig waren sich die Experten darüber, dass in Aufsichtsgremien nur Personen berufen werden sollen, die den ständig steigenden Anforderungen - insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht - gerecht werden können. Vertreter des Bischöflich Münsterschen Offizialates sehen hier eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Monate. Ehrenamtlichen Gremienmitgliedern sollen entsprechende Informations- und Schulungsmaßnahmen angeboten werden.

Text: Bischöflich Münstersches Offizialat
Kontakt: Ludger.Heuer[at]bmo-vechta.de
Foto: Ludger Heuer