Lehrgang zum Heilpraktiker

, Kreisdekanat Warendorf

Die Landvolkshochschule (LVHS) in Freckenhorst bietet ab September 2019 einen einjährigen Ausbildungslehrgang zum Heilpraktiker an.

Wer in Deutschland die Heilkunde ausüben möchte, braucht dazu eine behördliche Erlaubnis. Das ist entweder die Approbation als Arzt, als psychologischer Psychotherapeut oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HPG). Letztere erhält derjenige, der mindestens 25 Jahre alt, gesund und nicht vorbestraft ist und eine Prüfung beim Gesundheitsamt erfolgreich absolviert hat. Auf diese bereitet der Ausbildungslehrgang der LVHS von September 2019 bis September 2020 in sieben Modulen gezielt vor. Darüber hinaus bietet sie Interessierten die Möglichkeit, eine therapeutische Methode zu erlernen, mit der sie das Leben ihrer Patienten auf mentalem Wege erleichtern können.

Die Erlaubnis, die Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie auszuüben, berechtigt dazu, seelische Störungen zu behandeln, sich in einer eigenen Praxis niederzulassen, Hausbesuche zu machen oder in anderen Einrichtungen wie Kliniken tätig zu sein. Sie gilt lebenslang und bundesweit.

In einem Einführungs- und Übersichts-Seminar zur Ausbildung am Samstag, 13. und Sonntag, 14. Juli, wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Inhalt der sieben Module vorgestellt. Referent ist Prof. Dr. Kurt Guss aus Bühne. 
Schriftliche Anmeldungen sind erforderlich. Weitere Informationen gibt es bei der Landvolkshochschule „Schorlemer Alst“, Am Hagen 1, 48231 Warendorf-Freckenhorst, Telefon 02581 94 58 231, Mail lvhs-freckenhorst@bistum-muenster.de. 

Text: LVHS Freckenhorst