
Abschiede und Neuanfänge gab es im Kirchlichen Arbeitsgerichts erster Instanz für die Diözese Münster zu feiern.
© Ann-Christin Ladermann/Bischöfliche PressestelleEine von ihnen ist die bisherige Vorsitzende des Kirchlichen Arbeitsgerichts, Katrin Langhans. Sie war seit Juni 2020 in dieser ehrenamtlichen Funktion tätig. Als neue Direktorin des Arbeitsgerichts Rheine und wegen der damit verbundenen beruflichen Verpflichtungen stand Langhans, die als Vorsitzende rund 30 Verfahren führte, für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung. Der Offizial dankte ihr für ihre stets gut begründeten Entscheidungen und für die seinerzeit kurzfristige Übernahme des Amtes.
Als beisitzende Richterinnen und Richter schieden mit dem Ende ihrer Amtszeit Petra Andresen aus Raesfeld sowie Reinhild Everding, Peter Frings, Gisela Kaup und Klaus Schoch (alle aus Münster) aus dem Amt. Autsch erklärte, sie alle hätten „neben ihren beruflichen Aufgaben Zeit und Energie in dieses Amt investiert, unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen eingebracht und damit zu ausgewogenen Entscheidungen beigetragen.“
Neuer Vorsitzender ist des Kirchlichen Arbeitsgerichts ist Philipp Gebauhr. Der 47-jähriger Münsteraner ist hauptberuflich Richter und ständiger Vertreter eines Direktors am Arbeitsgericht Dortmund. Bislang war er stellvertretender Vorsitzender des kirchlichen Arbeitsgerichts. In dieser Funktion folgt ihm Dr. Tatjana Himmen-Kremer aus Münster nach. Die 50-Jährige ist als Richterin am Arbeitsgericht Münster tätig.
Autsch würdigte die Übernahme des Vorsitzes durch den bisherigen Stellvertreter als „wichtiges Zeichen der Kontinuität.“ Der neuen stellvertretenden Vorsitzenden dankte er, dass sie „ihre juristische Kompetenz und Erfahrung“ einbringt.
Als neue beisitzende Richterinnen und Richter begrüßte der Offizial Alexandra Damhus aus Coesfeld, Karin Flüthmann aus Wettringen, Friederike Bude aus Coesfeld, Jeannette Breitkopf-Schönhauser aus Nottuln und Christian Wacker aus Münster. Sie stünden, führte Autsch aus, „für die Vielfalt der Praxis in unserem Bistum und tragen dazu bei, dass die Entscheidungen des Gerichts die Realität in den Einrichtungen im Blick behalten.“ Weiter im Amt als beisitzende Richterinnen und Richter bleiben in der kommenden Amtszeit Christiane Kreienkamp aus Duisburg, Stefan Luttmann aus Borken, Yvonne Tecklenborg aus Münster, Dirk Wienströer aus Beckum, Dr. Thomas Bröcheler aus Gescher, Monika Brüggenthies aus Münster und Ulrich Schulze aus Münster.
Das kirchliche Arbeitsgericht ist ein eigenes Gericht innerhalb der katholischen Kirche. Es entscheidet Streitigkeiten aus dem kirchlichen kollektiven Arbeitsrecht, zum Beispiel zu Mitarbeitervertretung (MAVO) oder den KODA‑Ordnungen, die den „Dritten Weg“ der kirchlichen Arbeitsvertragsgestaltung regeln. Für individuelle Arbeitsverträge sind auch bei kirchlichen Mitarbeitenden die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig. Die kirchlichen Arbeitsgerichte bestehen aus regionalen Instanzen und dem Kirchlichen Arbeitsgerichtshof auf Bundesebene, der abschließend entscheidet.
Anke Lucht
