Was muss ich tun, um ein zweites Mal kirchlich heiraten zu können? Was ist der Unterschied zwischen einer Scheidung und einer kirchlichen Eheauflösung? Wie läuft ein Ehenichtigkeitsverfahren ab? „All diese Fragen beantworten wir auf unserer neuen Internetseite“, erläutert der Leiter des Gerichts, Offizial Pater Dr. Rainer Autsch SAC. Dabei sei es darauf angekommen, die manchmal komplexen Sachverhalte kurz und verständlich, aber dennoch inhaltlich und juristisch korrekt darzustellen.
Die Website sei als Anlaufpunkt für Menschen gedacht, die grundlegende Informationen zu dem Themenfeld suchten, sagt Autsch. „Dann klären sich für viele hoffentlich schon die ersten Fragen.“ Für eine konkrete Beratung im Einzelfall stünden die Mitarbeitenden seines Gerichts zur Verfügung, deren Namen ebenfalls auf der neuen Seite zu finden sind.
Fragen des kirchlichen Eherechts sind der Tätigkeitsschwerpunkt des Gerichts. Die Mitarbeitenden, zu denen Geistliche und Laien, Frauen und Männer, zählen, beraten kompetent und kostenfrei. Neben dem Bistum Münster sind sie auch für das Bistum Essen zuständig.
Thomas Mollen