Pfarrei St. Nikolaus schließt Nutzungsvertrag für Kirchort St. Bernhard mit evangelischer Freikirche

, Stadtdekanat Münster

Ein neuer Schritt für den Kirchort St. Bernhard in Angelmodde: Die katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus hat zum 1. März eine Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinschaft Freier Christusgemeinden e.V. geschlossen. Damit wird die St.-Bernhard-Kirche in Angelmodde künftig regelmäßig auch von der evangelischen Freikirche, die dem Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden angehört, für Gottesdienste und Veranstaltungen genutzt.

Die freikirchliche Gemeinde, die bereits vor mehreren Jahren die St.-Ludger-Kirche in Lüdinghausen übernommen hat, war seit längerem auf der Suche nach geeigneten Räumen in Münster und nutzte zuletzt das evangelische Pfarrheim in Angelmodde. Als die Pfarrei St. Nikolaus ihre Pläne zur Aufgabe des Kirchortes St. Bernhard bekannt machte, nahm die Freikirche Kontakt auf.

„Wir erleben in vielen Bereichen Kirche im Wandel. Umso wertvoller ist es, wenn wir mit anderen christlichen Gemeinden gute Lösungen finden, die beiden Seiten dienen“, sagt Pfarrer Jürgen Streuer. „Für uns ist es ein Gewinn, dass die Gebäude vorerst weiter für geistliches Leben genutzt werden – und wir gleichzeitig finanziell entlastet werden.“

Die Vereinbarung regelt, dass die evangelische Freikirche künftig die St.-Bernhard-Kirche sowie das alte Pfarrheim regelmäßig für ihre Gottesdienste und Veranstaltungen nutzen darf. Das neue Pfarrheim ist nicht Bestandteil der Nutzungsvereinbarung. Die katholische Kirchengemeinde behält zugleich feste Vorbelegungsrechte, darunter die Messfeiern am Samstag um 17 Uhr und am Freitag um 9 Uhr sowie die Nutzung der Kirche an Hochfesten, für Taufen, Trauungen, Beerdigungen und Sondergottesdienste – jeweils in enger Abstimmung mit der Freikirche. Auch die Pfarrbücherei bleibt weiterhin in den Räumen bestehen. 

Die Vereinbarung sieht aber auch vor: Bauliche Maßnahmen, die teurer als 2.000 Euro sind, übernimmt die Kirchengemeinde nicht mehr, bei größeren Defekten wie einem möglichen Heizungsausfall wird das weitere Vorgehen gemeinsam geklärt. Die Nutzungsvereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Pfarrer Streuer betont: „Der Vertrag ist ein wichtiges Übergangsmodell, doch unser Grundsatzbeschluss bleibt: Der Kirchort St. Bernhard wird langfristig aufgegeben und einer neuen Nutzung zugeführt.“ Gleichzeitig sei die Vereinbarung ein Zeichen ökumenischer Zusammenarbeit: „Wir begegnen uns im Geist des Miteinanders. Das ist ein starkes Signal für Angelmodde.“ Unverändert gilt also, dass Kirche, altes und neues Pfarrheim sowie Pfarrhaus mittelfristig abgegeben werden sollen. 

Ann-Christin Ladermann