Sassenberger Pfarrei mit Stellungnahme

, Kreisdekanat Warendorf

„Null Toleranz gegenüber den Missbrauchstaten und -tätern“ und keine Nachteile für kirchliche Mitarbeitende aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder eingegangener Lebensform: Diese Forderungen stellen Pfarreirat und Kirchenvorstand der Pfarrei St. Marien und Johannes in Sassenberg/Füchtdorf zusammen mit dem leitenden Pfarrer und Dechanten Andreas Rösner in einer Stellungnahme, die an alle hauptamtlichen Mitarbeitenden verschickt und auf der Homepage der Pfarrei veröffentlicht wurde. Die vielfältigen Reaktionen auf die Veröffentlichung der Gutachten zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche und die Initiative „OutInChurch“ waren für die Gremienmitglieder Anlass zu sagen: „Es ist Zeit, deutlich Stellung zu beziehen.“

Die Gutachten, die Verbrechen dokumentieren, „begangenen an Kindern und Schutzbefohlenen, begleitet von einem Milieu des Gehorsams und kollektiven Schweigens und dem alles überragenden Interesse, das Ansehen der Institution Kirche möglichst nicht zu beschädigen“, hätten Wut und Bestürzung in der Gemeinde ausgelöst. „Das Vertrauen in die Kirche ist weiter tief erschüttert worden“, sind sich die Unterzeichner einig und bemängeln „die schleppende Aufarbeitung und den fehlenden Reformwillen“ in der Kirche. „Wir vermissen die Ehrlichkeit der Verantwortlichen, persönliche Schuld oder Mitschuld offen einzugestehen“, heißt es in den Dokument, das Pfarrer Rösner, Mathias Niehoff, stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender, und Reinhold Gebbe, Vorsitzender des Pfarreirates, stellvertretend unterzeichnet haben.

Ausdrücklich betonen sie, dass alle Formen des Missbrauchs verurteilt werden und eine zeitnahe, konsequente und umfassende Aufklärung und Aufarbeitung des Geschehens erwartet werde – auch unter Einbindung unabhängiger Gerichte. „Opferschutz muss vor Täterschutz stehen“, fordern die Vertreter. Das Bistum Münster habe in dieser Hinsicht schon wichtige Schritte eingeleitet, sind sie überzeugt, und begrüßen die Arbeit der vor drei Jahren eingerichteten Interventionsstelle und die Präventionsmaßnahmen in den Gemeinden. Alle kirchlichen Einrichtungen und Pfarreien seien beispielsweise verpflichtet, ein institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erarbeiten und die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden entsprechend zu schulen.

Bezugnehmend auf die Initiative „OutInChurch“, bei der homo- und transsexuelle kirchliche Mitarbeitende auf ihre Situation aufmerksam gemacht hatten, beobachten die Gremienmitglieder, dass sich auch in den Gemeinden in Sassenberg und Füchtorf die Moralprinzipien der katholischen Kirche und die Lebenswirklichkeit vieler Menschen immer weiter voreinander entfernen. „Es kann nicht sein, dass Mitarbeitende in ihrer Lebenswirklichkeit von der Kirche nicht angenommen und erwünscht sind“, kritisieren sie in der Stellungnahme das kirchliche Arbeitsrecht, das auch heute noch in persönliche Lebensverhältnisse der Mitarbeitenden eingreife und solche sanktioniere, die nicht im Einklang zur kirchlichen Lehre stehen.

„Wir fordern, das Arbeitsrecht für kirchliche Mitarbeitende unverzüglich entsprechend zu ändern und den heutigen humanwissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen“, heißt es. Die Forderungen des Synodalen Weges würden ausdrücklich unterstützt, verbunden mit der Erwartung, dass dessen Anliegen auch seitens des Bistums Münster mitgestaltet und aktiv vorangetrieben werden. „Uns sind Mitarbeitende unterschiedlicher sexueller Orientierung willkommen. Wir stehen dafür ein, dass niemand unserer Mitarbeitenden Nachteile befürchten muss. Gleiches gilt auch für Geschiedene-Wiederverheiratete“, fassen die Gremienmitglieder am Schluss der Stellungnahme zusammen. 

Ann-Christin Ladermann