St.-Paulus-Dom: Gottesdienstbesucher müssen Änderungen beachten

, Stadtdekanat Münster

Wer zu Gottesdiensten im St.-Paulus-Dom Münster mit dem Auto kommt, muss künftig einige Neuerungen rund um den Domplatz beachten: Ab dem 1. Juli wird die Stadt Münster die Straßen „Pferdegasse“ und „Domplatz“ für den motorisierten Individualverkehr sperren. Auch der Parkplatz am westlichen Ende des Domplatzes wird geschlossen.

Auf der Fläche vor den Domtürmen dürfen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher werktags von 7 bis 10 Uhr sowie an den Sonn- und Feiertagen von 7 bis 14 Uhr parken.

© Bistum Münster

Für Menschen mit Schwerbehindertenausweis stehen in der Nähe des barrierefreien Zugangs zum Dom am Uhrenportal bereits jetzt neun und im Bereich der Post weitere sechs Schwerbehindertenparkplätze zur Verfügung. Sie sind als solche gekennzeichnet. Die Zahl der Parkplätze entspricht dem Antrag der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen an den Rat der Stadt Münster.

Eine begrenzte Anzahl an sonstigen Parkplätzen gibt es auf der Fläche vor den Domtürmen. Dort dürfen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher werktags von 7 bis 10 Uhr sowie an den Sonn- und Feiertagen von 7 bis 14 Uhr parken. An Markttagen darf dort nicht geparkt werden. Empfohlen wird, für die Anfahrt zu den Gottesdiensten nach Möglichkeit andere Verkehrsmittel zu nutzen.

Diese Regelung gilt zunächst für ein Jahr. Änderungen sind auch im genannten Zeitraum nicht ausgeschlossen.