Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen früheren Dompropst Schulte ein

, Bistum Münster, Stadtdekanat Münster

Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Ermittlungen gegen den früheren Münsteraner Offizial, Dompropst und Domkapitular Kurt Schulte (58) eingestellt. Gegen Schulte gibt es Vorwürfe von grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhalten. In einem ersten Fall hatte die Staatsanwaltschaft bereits zuvor wegen des fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen aufgenommen. Nun sieht die Staatsanwaltschaft auch im Blick auf einen weiteren Vorwurf keine hinreichenden Verdachtsmomente, um weiter zu ermitteln.

Unabhängig von den staatlichen Stellen läuft weiterhin ein kirchliches Strafverfahren gegen Schulte. Dieses findet als Folge einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung statt. Bis zum Abschluss des kirchenrechtlichen Verfahrens gilt für Schulte hier die Unschuldsvermutung. Eine Klage, die ein Anwalt Schultes gegen dieses Verfahren und gegen das Vorgehen von Bischof Dr. Felix Genn und der Interventionsstelle des Bistums in Rom eingereicht hatte, ist von dem Dikasterium für den Klerus als unbegründet zurückgewiesen worden.

Zudem ist gegen Schulte zwischenzeitlich auch ein zusätzliches, weiteres kirchliches Verwaltungsstrafverfahren durch den Offizial des Bistums Osnabrück geführt worden. Kläger in diesem Verfahren waren das Bistum Münster und das Domkapitel am St.-Paulus Dom. Diese hatten den Verdacht geäußert, dass Schulte unbefugt vertrauliche Unterlagen, darunter auch Personalunterlagen, an Dritte weitergegeben hat. Dieser Sachverhalt war seinerzeit auch der Anlass für die endgültige Entpflichtung von Schulte im September 2022 gewesen. Das Urteil in diesem Verfahren lautet wie folgt: Schulte wird der unbefugten Weitergabe vertraulicher Unterlagen der Bistumsleitung und des Münsteraner Domkapitels für schuldig befunden und deswegen mit einem Verweis bestraft. Der „Verweis“ ist vergleichbar einer Abmahnung im Arbeitsrecht.
 

Informationen

Als Dompropst stand Kurt Schulte seit 2013 an der Spitze des Münsteraner Domkapitels. Dieses ist vor allem für die Feier der Gottesdienste im St.-Paulus-Dom zuständig. Das Domkapitel wählt zudem den Bischof. Als Offizial leitete Schulte seit 2010 das Offizialat, das Münsteraner Kirchengericht. 

Für das kirchliche Strafverfahren und auch für das Verwaltungsstrafverfahren stellt das Kirchenrecht die Regelungen auf. Bekannte Kirchenstrafen, die ausgesprochen werden können, sind etwa die Untersagung der Ausübung gottesdienstlicher Handlungen, das Verbot, das Amt des Priesters weiter auszuüben (Suspendierung) oder auch die Entlassung aus dem Klerikerstand.

Das Dikasterium für den Klerus befasst sich mit allen Angelegenheiten, die die Priester und Diakone des Klerus eines Bistums betreffen, und zwar in Bezug auf ihre Person, ihren pastoralen Dienst und auf das, was erforderlich ist, um diesen gut auszuüben.