Gegen den Priester war im August ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung in Tateinheit mit Nötigung eröffnet worden. Das Bistum Münster hatte ihn daraufhin sofort vom Dienst in der Kirchengemeinde St. Irmgardis Rees (Haldern) St. Georg und Rees (Millingen) St. Quirinus freigestellt. Zudem wurden ihm alle priesterlichen und seelsorglichen Tätigkeiten im Bistum verboten, ebenso der Aufenthalt in Rees und der Kontakt zu einer betroffenen Person.
Nach der Einstellung des staatlichen Verfahrens läuft jetzt das kirchenrechtliche Verfahren weiter. Für seine Dauer gelten weiterhin die Freistellung und die vom Bistum Münster verhängten Vorsichtsmaßnahmen.
Anke Lucht
