In dieser Zeit war der Beschuldigte als Priester der Weltkirche als Kaplan in Horstmar, St. Gertrudis und Horstmar-Leer, St. Cosmas und Damian eingesetzt. Hier war er auch von 2017 bis 2020 als Pastor eingesetzt, bevor er 2020 in die Pfarrei St. Bartholomäus nach Essen (Oldenburg) im Kreis Cloppenburg wechselte.
Für Fälle, in denen es gegen einen Bischof Vorwürfe sexuellen Missbrauchs gibt, hat Papst Franziskus im Jahr 2019 in einem Apostolischen Schreiben die Verfahrensregeln festgelegt. Hiernach ist das Bistum, bei dem die Vorwürfe erhoben werden, verpflichtet, sowohl das Dikasterium für die Glaubenslehre in Rom als auch den Metropoliten der Kirchenprovinz, in dem der Beschuldigte seinen Wohnsitz hat, zu informieren. Im Fall des Bischofs von Nalgonda ist das der Erzbischof von Hyderabad, Kardinal Anthony Poola. Diesen Verpflichtungen ist das Bistum Münster nachgekommen. Kardinal Poola muss nun das Dikasterium für die Glaubenslehre bitten, die Untersuchung des Falls einzuleiten.
Unabhängig von diesem kirchenrechtlichen Verfahren hat das Bistum Münster eine Meldung an die Staatsanwaltschaft Münster gegeben. Zudem hat die betroffene Person einen Antrag im Verfahren zur Anerkennung des Leids gestellt. Da der Beschuldigte in der Vergangenheit immer wieder zu Besuch im Bistum Münster war, hat der Diözesanadministrator des Bistums, Dr. Antonius Hamers, ihm bis auf weiteres die Ausübung sämtlicher priesterlicher Dienste im Bistum Münster untersagt.
Sollte es weitere Betroffene des Priesters geben, können diese sich unmittelbar bei den unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums Münster oder bei der Stabsstelle Intervention und Prävention des Bistums Münster (Tel. 0251 495-15644) melden. Alle Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite Bistum Münster/Sexueller Missbrauch.
Dr. Stephan Kronenburg