Weil Sonntagsschutz dem Menschen dient: KAB begrüßt Gerichtsurteil
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen deutlich begrenzt. Michael Prinz, Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Münster, begrüßt dieses Urteil ausdrücklich:
"Das Urteil ist ein deutliches Signal, den Sonntagsschutz ernst zu nehmen, weil er dem Menschen dient", sagte er am 27. November.
Prinz führte weiter aus: "Arbeitnehmer brauchen auch genug Zeit für Erholung und Erhaltung der Gesundheit, für Familienleben, soziales Miteinander und kulturelle Aktivitäten." Der KAB-Diözesanverband kritisiere seit langem, dass die Arbeit an Sonn- und Feiertagen schleichend ausgeweitet wird. "Durch die in mehreren Bundesländern, darunter in Hessen, praktizierte sukzessive Ausweitung der Bedarfsgewerbeverordnungen auf immer mehr Branchen wurde der Sonn- und Feiertagsschutz letztlich völlig ad absurdum geführt", erklärte Prinz. Dies gehe einzig zu Lasten der Mitarbeiter, von deren Angehörigen und Freunden.
Die Botschaft des Bundesverwaltungsgericht ist nach Auffassung der KAB eindeutig: Leben ist mehr als Arbeit, Produktion und Geld verdienen. Es sei ein klares Zeichen an die Arbeitgeber, den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe zu achten, sagte Prinz, "so wie es im Grundgesetz und Arbeitszeitschutzgesetz verankert ist."
KAB-Sozialrechtsexperte Hannes Kreller sieht in dem Urteil auch eine deutliche Rüge an die Landesregierung Hessen, zusätzliche Ausnahmeregelungen über einen Verwaltungsweg zu schaffen und damit die Sonntagsruhe immer mehr auszuhebeln. Die gelegentliche, regelmäßige oder ständige Sonn- und Feiertagsarbeit sei in der Zeit von 1995 bis 2012 von 21,4 auf 28,6 Prozent gestiegen. Allein beim Verkaufspersonal sei eine Steigerung von 8,4 Prozent auf 23,8 Prozent im gleichen Zeitraum zu verzeichnen. Jeder vierte Beschäftigte arbeite in dieser Branche auch am Sonntag. "Dieses Urteil ist auch eine Aufforderung an alle Landesregierungen ihre Ausnahmeregelungen in den Bedarfsgewerbeverordnungen umgehend zu überprüfen", sagte Kreller.
Text: Bischöfliche Pressestelle
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