Zur grundlegenden Ausbildung von Gruppenleitenden gehört der Gruppenleitungskurs. Dieser kann fortlaufend durch weitere Fortbildungsangebote aus der Workshop-Reihe ergänzt werden. Träger der Veranstaltung ist der BDKJ Diözese Münster e. V.
Ziel und Auftrag der Prävention von sexualisierter Gewalt ist es, dass sich Kinder und Jugendliche in den vielfältigen Angeboten der kirchlichen Jugendarbeit sicher fühlen können. Damit wollen wir gemeinsam mit allen Beteiligten eine Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens schaffen!
Sprache öffnet Türen - und im Religionsunterricht kann sie Brücken zwischen unterschiedlichen Perspektiven bauen. Die Fortbildung nimmt das Sprechen über Religionen kritisch in den Blick und zeigt, wie sich Verallgemeinerungen und Vereinnahmungen vermeiden lassen. Zudem werden Unterrichtsmaterialien daraufhin geprüft, inwiefern sie religiöse Vielfalt angemessen abbilden und sprachliche Sensibilität fördern.
Der Nikolaus fasziniert über Kulturen und Religionen hinweg. Der Religionspädagoge Albert Biesinger bringt es auf den Punkt: "Für manche Erwachsene ist die Geschichte vielleicht auserzählt, für Kinder nie." Doch ein guter Nikolaus fällt nicht vom Himmel. Wer in diese Rolle hineinwächst, entdeckt schnell: Es geht nicht ums Verkleiden, sondern ums Verkörpern. Wie klingt meine Nikolaus-Stimme? Wie stehe, gehe, schweige ich? Und wie wird aus einem fernen Heiligen eine Gestalt, die Kinder im Hier und Jetzt berührt?
Ziel dieser Veranstaltung ist es, dass innovative Projektideen in der Kinder- und Jugendarbeit nicht am Geld scheitern. Wir informieren, welche Fördermöglichkeiten es gibt und wie Anträge erfolgreich formuliert werden. Zudem geben wir Tipps zur Umsatzsteuer.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischen Religionsunterricht in den Schulformen der Sekundarstufe I erweitert werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und -lehrer.