Diese umfassen unter anderem den Ankauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken, die Bewertung von Immobilien, die Bestellung von Baulasten und Dienstbarkeiten, die Vergabe von Erbbaurechten sowie die Vermietung und Verpachtung.
Darüber hinaus sind wir bei Grundstücksangelegenheiten der Kirchengemeinden für das kirchenaufsichtliche Genehmigungsverfahren verantwortlich.



