Die Mitarbeitenden sind zudem Ansprechpartner für Priester, Diakone im Hauptberuf und PastoralreferentInnen in allen Fragen des konkreten Einsatzes, in allen arbeitsrechtlichen Fragen und mit Blick auf die berufliche Weiterentwicklung und den damit verbundenen Personaleinsatz. Hier besteht auch ein enger Kontakt mit der Mitarbeitervertretung der PastoralreferentInnen im Bistum Münster und mit den Gremien und Räten der Diözese.
Eine wichtige Aufgabe für den Personaleinsatz ist, jeweils individuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten, Begabungen und Charismen der Seelsorgerinnen und Seelsorger zu identifizieren und nach Möglichkeit produktiv mit anderen Mitarbeitenden in den seelsorglichen Arbeitsfeldern zusammenzuführen. Dabei werden die persönlichen Verhältnisse und die Anforderungen der anstehenden Aufgaben in den jeweiligen Einsatzstellen mit berücksichtigt. Die Perspektive reicht dabei bis zur Ruhestandsplanung und Ruhestandsbegleitung von Seelsorgerinnen und Seelsorgern.
Neben den Einsatzfragen stehen die Mitarbeitenden beratend zur Verfügung, wenn es Schwierigkeiten und Konflikte in der Zusammenarbeit in den pastoralen Teams oder mit der Pfarrei gibt.
Ein weiterer wichtiger Aufgabenpunkt liegt gegenwärtig darin, in allen Fragen des Missbrauchs pastoraler Macht, besonders mit Blick auf Minderjährige und schutzbefohlene Benachteiligte, mit den entsprechenden diözesanen und -außerdiözesanen Stellen zusammenzuarbeiten. Dies gilt besonders für die Aufarbeitung der Fälle sexueller Gewalt an Kindern und Schutzbefohlenen im Bistum Münster.