Kunstpflege

Die Kunstpflege berät und unterstützt die Kirchengemeinden und Caritasverbände in allen Belangen der Erhaltung, Pflege und Inventarisierung des beweglichen Kunstgutes.

Beraten, Betreuen und Bewahren

Die Ausstattung der Kirchen im Bistum Münster ist Ausdruck und Zeugnis des von vielen Generationen gelebten christlichen Glaubens. Die Kunstpflege im Bischöflichen Generalviktariat versteht sich als Dienstleister für die Pfarrgemeinden und unterstützt sie bei der Erhaltung und Pflege ihrer kultur- und kunsthistorischen Ausstattungen.

Bei Fragen rund um Sicherheit, Erhaltung, Restaurierungen und der Präsentation stehen wir telefonisch oder zu einem persönlichen Gespräch vor Ort zur Verfügung.

Auch im Hinblick auf den Bildungsauftrag, der den Gemeinden aus diesem kulturellen Erbe erwächst, steht das Team der Kunstpflege den Pfarrgemeinden beratend zur Seite.

Das christliche Kulturerbe in der lebendigen Nutzung zu bewahren und für kommende Generationen zu erhalten, motiviert uns ebenso, wie die Erforschung und Vermittlung seiner materiellen Überlieferung.

Die vielfältigen Aufgaben der Kunstpflege:

Beratung bei Fragen zur Pflege der künstlerischen Ausstattung

Die Kunstpflege berät bei Fragen zur Erhaltung und Pflege von Werken aus allen Gattungen der historischen Ausstattung des Kirchenraums. Dazu gehören

  • Gemälde und Skulpturen
  • Liturgische Geräte
  • Textilien
  • Wand- und Glasmalereien
  • Reliquienbehältnisse

Das Aufgabenfeld umfasst auch Altäre, historische Kirchenbänke, Kanzeln und Beichtstühle aus dem Eigentum der Kirchengemeinden. Zuständig ist die Kunstpflege auch für die Gegenstände in den Pfarrhäusern,  Gemeindezentren, Kindergärten und auf den Friedhöfen.

In den Kirchen ist besonders der maßvolle Umgang mit dem Heizen wichtig.

Hier finden Sie Informationen zu Kirchenheizungen und zum verantwortungsvollen Temperieren von Kirchen„Klimamonitoring“ erfasst das Klima in 19 Kirchen - Pressemitteilung Bistum Münster vom 02.11.2023

Weitere Informationen zu Kirchlichen Kunstgütern - Pflege und Umgang.

Fragen zu Restaurierungen

Die Kunstpflege im Bischöflichen Generalvikariat des Bistum Münster berät bei allen Konservierungs- bzw. Restaurierungsmaßnahmen.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Kirchlichen Amtsblatt Nr.7 - 2020 - Art. 114/Seite 210

Ausleihe von Kunstwerken für Ausstellungen

Das Team Kunstpflege prüft und betreut alle Anfragen zur Ausleihe von Kunstgut aus den Gemeinden des Bistums Münster für Ausstellungen. Die Anfragen bedürfen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch den Diözesankonservator.

Die Kunstpflege unterstützt durch die Bereitstellung von Musterverträgen, Ansetzung von Versicherungssummen und bei der Abwicklung.

Diebstahl in Kirchen

Immer wieder kommt es zu Einbrüchen in Kirchen und zum Diebstahl von Objekten aus dem Kirchenraum.

Die  Kunstpflege soll beim Diebstahl von Kunstgegenständen informiert und in die weiteren Schritte eingebunden werden.

Verkauf von kirchlichem Inventar

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunstpflege prüfen und betreuen alle Anfragen zum Verkauf von Kunstgut durch die Gemeinden des Bistums Münster. Die Kaufverträge bedürfen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung.

Auch hierbei stellt die Kunstpflege gerne Musterverträge zur Verfügung.

Sicherung, Aufbewahrung und Präsentation

Die Kunstpflege berät und unterstützt die angemessene Präsentation bzw. Aufbewahrung kulturhistorisch bedeutender Gegenstände hinsichtlich konservatorischer und sicherheitstechnischer Belange.

Bestandserfassung bzw. Inventarisierung

Eine der Hauptaufgaben der Kunstpflege ist die Bestandserfassung der künstlerisch oder kulturell wertvollen Ausstattung von Kirchen, auch der Vasa sacra und Vasa non sacra.

Neben den Maßen gehören zur Erfassung eine Kurzbeschreibung, die Datierung, eine angemessene fotografische Dokumentation und Hinweise zum Erhaltungszustand der Objekte.

Weitere Informationen zu dem Thema: Kunstgegenstände werden inventarisiert.

Was geschieht mit Kunstwerken bei der Profanierung von Kirchen?

Das Team der Kunstpflege berät und unterstützt die Gemeinden hinsichtlich der Profanierung von Kirchenräumen und den damit verbundenen Fragen zum Verbleib der Ausstattungen. Für Objekte, die in ihrer ursprünglichen Gemeinde keine Verwendung mehr finden können und deren Zerstörung droht, bemüht sich die Kunstpflege um die Unterbringungen in einem Kunstgut-Depot.

Von dort werden die Objekte zur Wiederverwendung in eine neue Gemeinde vermittelt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunstpflege sind einzubinden, sobald eine Gemeinde kunsthistorisch wertvolle Ausstattungsgegenstände verändern, konservieren, umsetzen oder aus dem Kirchenraum entfernen möchte.

Ausführliche Informationen können Sie in den Auszügen des Kirchliches Amtsblatts von 1970 - Ausgabe Nr. 9 - Art.113 /S. 58-59 und Ausgabe Nr. 17, Art.198/S. 111-112 nachlesen.

Im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster benötigen alle Rechtsgeschäfte und Rechtsakte der Kirchenvorstände, die sich auf „Gegenstände, die einen wissenschaftlichen, geschichtlichen oder künstlerischen Wert (haben)“ beziehen, für ihre Gültigkeit der schriftlichen Genehmigung der bischöflichen Behörde.

Geschäftsanweisung - Basiswissen gem. § 21 des VVG für die Vorstände der Kirchengemeinden und Vertretungen der Gemeindeverbände im NRW-Teil des Bistums.

Zusammenarbeit mit der Bischöflichen Liturgiekommission und der Bischöflichen Kunstkommission

Die Kunstpflege im Bischöflichen Generalvikariat des Bistum Münster kooperiert mit der Bischöflichen Liturgiekommission und der Bischöflichen Kunstkommission. Beide Kommissionen werden bei allen von der Abteilung 630 (Kirchengemeinden) vorgelegten Planungen und Änderungen in Sakralbauten hinzugezogen und beraten die Pfarrgemeinden bei Ortsterminen gemeinsam zu künstlerisch/ästhetischen und liturgisch/theologischen Aspekten (vgl. Konzeptpapier der Kommissionen). 

Die Entscheidung über die Umsetzung und den Verbleib von historischen Ausstattungs- und Kunstobjekten erfolgt nach Rücksprache mit der Kunstpflege und nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch den Diözesankonservator. Sollte in einer Gemeinde eine Umgestaltung oder Renovierung des Sakralbaus angedacht sein, ist es deshalb hilfreich, frühzeitig das Team Kunstpflege einzubinden.

Gruppenleitung

Dr. Thomas Fusenig

GruppenleiterKunstpflege

0251 495-423

fusenig-t[at]bistum-muenster.de

Sekretariat

Hendrik Beckersjürgen

SekretariatDigitale Datenübertragung und Aktenverwaltung

0251 495-6275

beckersjuergen[at]bistum-muenster.de

Esther Große-Strump

SekretariatAbteilung Kunst und Kultur

0251 495-17603

grosse-strump[at]bistum-muenster.de

Fachreferenten/-innen

Dr. Christina Eifler-Nolte

ReferentinFach- und Objektberatung | Begleitung von Restaurierungsmaßnahmen | Wiss. Inventarisation | Digitalisierung & Dokumentation | Leihverkehr

0251 495-17603

Christina Hoffmann B.A.

Referentin (Depot)Ansprechpartnerin für: Inventarisation Kunstgutdepots, Wiss. Inventarisation, Digitalisierung & Dokumentation

0251 495-17601

hoffmann-c[at]bistum-muenster.de
Martin Kaspar

Martin Kaspar M.A.

ReferentFach- und Objektberatung | Begleitung von Restaurierungsmaßnahmen | Wiss. Inventarisation | Digitalisierung & Dokumentation | Leihverkehr

0251 495-281

kaspar[at]bistum-muenster.de

Dr. Anne Veltrup

ReferentinFach- und Objektberatung | Begleitung von Restaurierungsmaßnahmen | Wiss. Inventarisation | Digitalisierung & Dokumentation | Leihverkehr

0251 495-17605

veltrup-a[at]bistum-muenster.de