Im Einzelnen sind das folgende Prüfungsfelder: Regelmäßige Haushaltsprüfungen der 168 Kirchengemeinden des NRW-Teils des Bistums einschließlich der Haushalte für Tageseinrichtungen für Kinder sowie die regelmäßigen Haushaltsprüfungen der in Trägerschaft von Verbänden auf Ebene der Dekanate stehenden 17 Zentralrendanturen. Dazu die jährlichen Kassenprüfungen bei den Zentralrendanturen als Kassenstelle für die Kirchengemeinden im jeweiligen Einzugsbereich.
Zum Prüfungsauftrag gehören auch die der größeren Bau- und Investitionsmaßnahmen der Kirchengemeinden genauso wie die Prüfung von Treugut der pastoralen Mitarbeiter in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich.
Im Bereich der Kirchengemeinden erstreckt sich unsere Prüfung auf die gesamte Haushaltswirtschaft und Vermögensverwaltung gemäß der Haushalts- und Kassenordnung einschließlich der Schlussabrechnungen zu Investitionsmaßnahmen.
Hinzu kommt die eigenverantwortliche Beratung der kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen.