Newsletter des Ständigen Vertreters

April 2025

Nach Beratungen im Kirchensteuerrat für den NRW-Teil des Bistums zur geltenden Schlüsselzuweisungsordnung (ZuwO) für die allgemeinen kirchengemeindlichen Haushalte, wurde durch die Leitungskonferenz im Bischöflichen Generalvikariat die Arbeitsgruppe ZuwO implementiert. Mitglieder sind Dr. Ludger Kaulig (Kreisdechant und leitender Pfarrer St. Nikomedes Steinfurt), Martin Schroer (BGV, Fachstelle Pastorale Strategie und theologische Grundsatzfragen), Felix Büter (Kirchensteuerrat), Franz-Josef Niehues (Kirchensteuerrat), Ulrich Fiege (Verwaltungsleiter St. Lamberti Münster), Andrea Schuster (Zentralrendantur Recklinghausen), Jörg Lackmann (Zentralrendantur Xanten), Ralf Fromme (BGV, Gruppe Revision Kirchengemeinden), Iris Sielker (BGV, Sachgebiet Kirchengemeindliche Finanzen), Christoph Kubina (BGV, Sachgebiet Kirchengemeinden) und Frank Mönkediek (BGV, Abteilungsleitung Kirchengemeinden).

AG Schlüsselzuweisungsordnung (ZuwO ) nimmt Arbeit auf

Der Arbeitsauftrag beinhaltet eine dahingehende Überprüfung der derzeit geltenden ZuwO, ob mit ihr die richtigen Anreize/ Impulse gesetzt werden, die Kirchengemeinden bei den anstehenden Veränderungsprozessen zu unterstützen, aber auch mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten. Ausdrücklich wird im Rahmen einer Weiterentwicklung der Zuweisungsordnung nicht das Ziel einer Kürzung der Mittelzuweisungen an die Kirchengemeinden angestrebt.

Mit den zuletzt bereits über zwei Mal drei Jahre vom Kirchensteuerrat festgesetzten Schlüsselzuweisungswerten (2020 – 2022 und 2023 – 2025) hat das Bistum den Kirchengemeinden bereits entsprechende Planungssicherheit gegeben. Diese Festschreibung der Werte endet mit dem Haushaltsjahr 2025. Im Hinblick auf Planungssicherheit für die Kirchengemeinden wird angestrebt, den Entscheidungsträgern weiterhin eine „Festschreibung“ der Schlüsselzuweisungswerte für einen drei-Jahres-Rhythmus zu empfehlen. Die Arbeitsgruppe hat sich darüber hinaus das Ziel gesetzt, mit einer Weiterentwicklung der ZuwO möglichst eine noch größere Verständlichkeit dieser und ein einfacheres Verwaltungshandeln erreichen zu können. 

Zeitlich ist vorgesehen, die Beratung und Empfehlungen so rechtzeitig in eine Beschlussvorlage und in die erforderlichen Anpassungen der Ordnungen/ Richtlinien einfließen lassen zu können, dass die Ergebnisse in der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 Berücksichtigung finden. Eine entsprechende Kommunikation, der sich ergebenden Veränderungen und Auswirkungen wird den abschließenden Prozess begleiten.