Dabei werden folgende Leistungen erbracht:
- Prüfung der Jahresabschlüsse der nach den Grundsätzen des „Neuen kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) abschlusspflichtigen Rechtsträger (insbesondere das Bistum Münster sowie weitere wesentliche Rechtsträger wie der Bischöfliche Stuhl im Bistum Münster u. w.),
- Feststellung der Ordnungsmäßigkeit,
- Entlastungsempfehlungen,
- Testate,
- Nachachtung u. Begleitung bei Veränderungsprozessen,
- Prüfung von Investitionsmaßnahmen,
- Erstellung von Benchmarks und Prüfung auf der Basis von Kennzahlen und Massendaten.
Zu den Einrichtungen des Bistums zählen im Einzelnen die bischöflichen Schulen, die Verwaltung der mittleren Ebene (Kreis- und Stadtdekanate) einschließlich der EFL-Beratungsstellen, der Regionalbüros für die Kinder- und Jugendseelsorge und der Ausländerseelsorgestellen, Bildungshäuser und eine Jugendbildungsstätte. Zu den sonstigen der Prüfung der Stabsabteilung Revision unterliegenden Einrichtungen zählen insbesondere Schulen, Bildungshäuser und Jugendbildungsstätten in sonstiger Trägerschaft, die Bildungsverbünde für Erwachsenen- und Familienbildung, der Aufsicht des Bischofs unterstehenden Verbände sowie sonstige Einrichtungen, die als Mandant in der Bistumskasse geführt werden.