Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen und die Details des Gesamtvertrages erörtert. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, finden Sie am Ende des Merkblatts Ansprechpartner, die Ihnen gern weiterhelfen.
Vervielfältigung von Noten und Liedtexten
Vertrag zwischen der Kirche und der VG Musikedition
Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition seit Jahren einen Gesamtvertrag abgeschlossen, der den kirchlichen Berechtigten das Fotokopieren von Noten und Liedtexten für den Gottesdienst und gottesdienstähnliche Veranstaltungen erlaubt. Der Gesamtvertrag wird vom VDD bezahlt, so dass die Berechtigten weder die sonst fällige Zahlung noch eine Meldung der kopierten Werke an die VG leisten müssen. Damit trägt der Gesamtvertrag zu einer erheblichen Entbürokratisierung der Pfarreien bei und verschafft zudem Rechtssicherheit.