Mitglieder der Themengruppe
- Dr. Nicole Stockhoff (Leitung)
- Reinhild Ahlers
- Michael Beermann (bis März 23)
- Maria Bubenitschek
- Matthias Hembrock
- Thorsten Konigorski
- Stefan Rau
- Philipp Winger
Das Bistum darf in Zeiten der pastoralen Veränderung den theologischen Gedanken, dass sich die Einheit einer Gemeinde vornehmlich in der Sonntagsmesse zeigt, nicht schmälern. Allerdings muss dieser theologische Gedanke in den nächsten Jahren angesichts des kirchlichen Transformationsprozesses neu buchstabiert werden. Ziel muss es sein, eine liturgische Kultur im Bistum zu entwickeln, so dass die gottesdienstlichen Feiern als Stärkung von Gott her erlebt und hilfreiche Impulse für den Alltag gegeben werden. Davon abgeleitet ist zu klären, welche gottesdienstlichen Feiern vermehrt durch Laien geleitet werden können und welche Veranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen die notwendigen Entwicklungslinien unterstützen.
Kindertaufe durch beauftragte Laien, Delegation von Traubefugnis an Laien (Eheassistenz), Gottesdienst im Pastoralen Raum
Die pastorale Notwendigkeit (vgl. can. 861 § 2 CIC) ist in der Diözese Münster noch nicht gegeben. Es stehen genügend „ordentliche Spender“ zur Verfügung, die die Kindertaufe in den Pfarreien spenden können. Die Entwicklungen auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz (Frage des Ritus, Umgang mit der Taufe nach Vollendung des 7. Lebensjahres, Curriculum etc.) werden abgewartet. Die besondere diözesane Situation (Altersgrenze des Bischofs, Vakanz, Ernennung eines neuen Bischofs) wird verantwortlich bedacht und entsprechend respektiert. Wir setzen uns in den Pastoralen Räumen dafür ein, dass das Sakrament der Taufe vermehrt in Gemeinschaftsfeiern (z.B. Tauffeste) gespendet, eine mystagogische Erschließung (z.B. 2-Stufen-Feier) erfolgt und sich in den Pastoralen Räumen ein Leben aus der Taufe etablieren kann.
Der Diözesanrat empfiehlt nach einer Entscheidung auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz zur Taufspendung durch Laien, zusammen mit dem Bischof von Münster auf Grundlage der durch die The-mengruppe erarbeiteten Empfehlungen an diesem Thema weiterzuarbeiten.
Abstimmung: 20 Ja 0 Nein 8 Enthaltungen
Die pastorale Notwendigkeit ist in der Diözese Münster noch nicht gegeben. Es stehen genügend „ordentliche Trauassistenten“ zur Verfügung. Die besondere diözesane Situation (s.o) wird verantwortlich bedacht und entsprechend respektiert. Es ist davon auszugehen, dass von einem Mangel gesprochen werden kann, wenn den Bitten um Eheschließungsassistenz nicht mehr nachgekommen werden kann. Sofern diese Situation eintritt, wird überlegt, wie das notwendige Procedere (vgl. can. 1112 § 1+2 CIC) umgesetzt werden kann. Wir setzen uns dafür ein über „Beziehungspastoral“ nachzudenken und begrüßen den Vorschlag eine Arbeitsgruppe zu bilden oder den Arbeitsauftrag an die diözesane Liturgiekommission zu delegieren.
Der Diözesanrat empfiehlt, zusammen mit dem Bischof von Münster auf Grundlage der durch die Themengruppe erarbeiteten Empfehlungen an diesem Thema weiterzuarbeiten.
Abstimmung: 25 Ja 0 Nein 3 Enthaltungen
Der Stellenwert der Eucharistiefeier am Sonntag ist überragend hoch. Wir setzen uns dafür ein, dass in den Pastoralen Räumen eine eucharistische Feierkultur bestehen bleibt. An Orten und in Stadtteilen, wo dies nicht mehr möglich sein wird, ermöglichen wir gottesdienstliche Feierformen (Wort-Gottes-Feier, Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung, Kommunionfeier). Diese Feierformen werden von Laien geleitet, die einen diözesanen Qualifizierungskurs erfolgreich absolviert haben. Die Bildungsforen bzw. die Kreisbildungswerke (und ggf. die Bildungshäuser) sind die prädestinierten Träger dieser Qualifizierungskurse. Die Curricula und der Referentenpool werden von der Fachstelle Liturgie des Bischöflichen Generalvikariates vorgegeben und verantwortet.
Der Diözesanrat empfiehlt allen Verantwortlichen sich in den Pastoralen Räumen dafür einzusetzen, dass eine eucharistische Feierkultur bestehen bleibt. Er empfiehlt an Orten und in Stadtteilen, wo dies nicht mehr möglich sein wird, gottesdienstliche Feierformen (Wort-Gottes-Feier, Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung, Kommunionfeier) zu ermöglichen. Diese Feierformen werden von Laien geleitet, die einen diözesanen Qualifizierungskurs erfolgreich absolviert haben. Die Bildungsforen bzw. die Kreisbildungswerke (und ggf. die Bildungshäuser) werden Träger dieser Qualifizierungskurse. Der Diözesanrat empfiehlt die Curricula und den Referentenpool von der Fachstelle Liturgie des Bischöflichen Generalvikariates vorzugeben und zu verantworten.
Abstimmung: 28 Ja 0 Nein 0 Enthaltungen
Positive Anmerkungen:
Kritische Anmerkungen:
Sonstige Anmerkungen: