Themengruppe Rechtsfigur Pastoraler Raum
Hauptauftrag
- Durch die Bildung pastoraler Räume wird es zu Aufgabenverlagerungen kommen.
- Es ist daher zu prüfen, ob der pastorale Raum selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann oder sogar sein muss.
- Für den Fall, dass man diese Frage bejaht, soll eine möglichst schlanke Struktur vorgeschlagen werden, durch die die Verwaltung nicht aufgebläht wird.
Ziele (bis Ende 2023)
- Die Rechtsfigur des Pastoralen Raums muss sich an den inhaltlichen Aufgaben orientieren, die in und von den Pastoralen Räumen durchgeführt werden sollen.
- Diese Themen werden in anderen Themengruppen bearbeitet. Daher sollte bis Ende des Jahres eine konkrete Problembeschreibung vorliegen, für die eine Lösung erarbeitet werden muss.
Aktueller (Diskussions-)Stand
Wir müssen derzeit auf die Ergebnisse anderer Themengruppen warten, um dann die dafür passende Rechtsform zu finden..
Mitglieder
- Prof. Dr. Reinhild Ahlers (Bischöfliches Generalvikariat, Leiterin Abteilung Kirchenrecht)
- Maria Bubenitschek (Bischöfliches Generalvikariat, Leiterin Hauptabteilung Seelsorge)
- Laurenz Gebbeken (Bischöfliches Generalvikariat, Gruppe Personalmanagement)
- Marc Groenewald (Leiter Zentralrendantur Kleve)
- Ulrich Hörsting (Bischöfliches Generalvikariat, Leiter der Hauptabteilung Verwaltung)
- Dr. Christian Hörstrup (Bischöfliches Generalvikariat, Justiziar)
- Dr. Christian Hüsken (Rechtsanwalt, Mitglied Kirchenvorstand St. Lamberti, Coesfeld)
- Ulrich Richartz (Geschäftsführung Diözesanarbeitsgemeinschaft Mitarbeitervertretung)
- Andreas Windhaus (Offizialat Vechta, Justitiar)