Themengruppe Rechtsfigur Pastoraler Raum

    Hauptauftrag

    • Durch die Bildung pastoraler Räume wird es zu Aufgabenverlagerungen kommen.
    • Es ist daher zu prüfen, ob der pastorale Raum selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann oder sogar sein muss.
    • Für den Fall, dass man diese Frage bejaht, soll eine möglichst schlanke Struktur vorgeschlagen werden, durch die die Verwaltung nicht aufgebläht wird.

    Ziele (bis Ende 2023)

    • Die Rechtsfigur des Pastoralen Raums muss sich an den inhaltlichen Aufgaben orientieren, die in und von den Pastoralen Räumen durchgeführt werden sollen.
    • Diese Themen werden in anderen Themengruppen bearbeitet. Daher sollte bis Ende des Jahres eine konkrete Problembeschreibung vorliegen, für die eine Lösung erarbeitet werden muss.

    Aktueller (Diskussions-)Stand

    Wir müssen derzeit auf die Ergebnisse anderer Themengruppen warten, um dann die dafür passende Rechtsform zu finden..

    Mitglieder

    • Prof. Dr. Reinhild Ahlers (Bischöfliches Generalvikariat, Leiterin Abteilung Kirchenrecht)
    • Maria Bubenitschek (Bischöfliches Generalvikariat, Leiterin Hauptabteilung Seelsorge)
    • Laurenz Gebbeken (Bischöfliches Generalvikariat, Gruppe Personalmanagement)
    • Marc Groenewald (Leiter Zentralrendantur Kleve)
    • Ulrich Hörsting (Bischöfliches Generalvikariat, Leiter der Hauptabteilung Verwaltung)
    • Dr. Christian Hörstrup (Bischöfliches Generalvikariat, Justiziar)
    • Dr. Christian Hüsken (Rechtsanwalt, Mitglied Kirchenvorstand St. Lamberti, Coesfeld)
    • Ulrich Richartz (Geschäftsführung Diözesanarbeitsgemeinschaft Mitarbeitervertretung)
    • Andreas Windhaus (Offizialat Vechta, Justitiar)