In der September-Wiedervorlage geht es um die Verwaltungsleitung in den Pastoralen Räumen:
Personalführung, Finanzen, Gebäude, Gremienarbeit und organisatorische Fragen: Die Verwaltung einer Pfarrei ist vielfältiger und anspruchsvoller geworden. Verwaltungsleitungen auf der Ebene des Pastoralen Raums sollen Pfarreileitungen und Ehrenamtliche deshalb künftig entlasten, Verantwortung übernehmen und die Zusammenarbeit im Pastoralen Raum stärken.
Bis September 2026 konnten in acht der insgesamt 39 Pastoralen Räumen Verwaltungsleitungen eingesetzt werden. Damit profitieren bereits 26 Pfarreien von der neuen Verwaltungsstruktur. Darüber hinaus liegen aus weiteren 20 Pastoralen Räumen konkrete Anfragen vor. Bis 2030 soll es in allen Pastoralen Räumen im NRW-Teil des Bistums Münster Verwaltungsleitungen geben, die hauptamtlich Verantwortung für die Verwaltung im Pastoralen Raum übernehmen, Themen pfarreiübergreifend bündeln und dafür sorgen, dass Verwaltungsaufgaben strukturiert, rechtssicher und nachvollziehbar bearbeitet werden.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass klare Rollen, verbindliche Absprachen und eine regelmäßige Kommunikation gerade zu Beginn des Implementierungsprozesses entscheidend sind. Eine wichtige Grundlage bildet der gemeinsam entwickelte Geschäftsverteilungsplan. Er klärt, wer wofür Verantwortung trägt, wer welche Aufgaben durchführt, wer zu beteiligen und zu informieren ist.
Bewährt haben sich feste Dienstbesprechungen zwischen Verwaltungsleitung und Verwaltungsreferentinnen beziehungsweise -referenten in den Pfarreien, regelmäßige Rücksprachen der Verwaltungsleitung mit der Pfarreileitung sowie eine enge Abstimmung mit der jeweiligen Zentralrendantur. Dort werden Themen priorisiert, Zuständigkeiten geklärt, fachliche Beteiligungen abgestimmt und offene Punkte nachgehalten. So entsteht schrittweise eine verlässliche Zusammenarbeit.
Die bisherigen Implementierungsprozesse zeigen einen deutlichen Struktur- und Entlastungsgewinn. Gleichzeitig braucht es aber Zeit: Rollen müssen geklärt, Vertrauen aufgebaut und Prozesse eingeübt werden. Entscheidend sind klare Befugnisse, verbindliche Abläufe und eine Rollenklärung.
Das Sachgebiet „Personal und Koordination kirchengemeindliche Verwaltung (S113)“ begleitet die Einführung eng. Es finden regelmäßig Reflexionsgespräche mit der Verwaltungsleitung, den Verwaltungsreferentinnen und -referenten, der Pfarreileitung, dem Leitungsteam des Pastoralen Raums und der zuständigen Zentralrendantur statt. In diesen Gesprächen werden Praxiserfahrungen gesammelt und ausgewertet, Rollen und Schnittstellen überprüft, Lösungen für konkrete Fragen entwickelt und gemeinsame Prioritäten gesetzt. Zudem wird regelmäßig evaluiert, ob Zuständigkeiten, Arbeitsabläufe und Entlastungswirkungen greifen oder angepasst werden müssen.
Die Einführung wird schrittweise bis 2030 in allen Pastoralen Räumen fortgesetzt. Die Erfahrungen aus den bereits begleiteten Pastoralen Räumen fließen laufend in die Weiterentwicklung von Aufgabenbeschreibungen, Geschäftsverteilung, Qualifizierung und Unterstützungsangeboten ein. Ziel ist eine verlässliche, professionelle und ortsnahe Verwaltungsstruktur, die die rechtliche Verantwortung der Kirchengemeinden wahrt und zugleich die Zusammenarbeit im Pastoralen Raum stärkt.
