Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den neuen Verwaltungsleitungen:
FAQ – Verwaltungsleitungen
Spätestens ab 2026 soll es Leitungsteams in den Pastoralen Räumen geben. Ab dann soll nach und nach auch der Einsatz der Verwaltungsleitungen auf Ebene des Pastoralen Raumes erfolgen (siehe auch Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen entlastet werden, Pressemitteilung vom 29.11.2023).
1. Warum wird mit dem Einsatz der Verwaltungsleitungen erst 2026 begonnen?
Die Koordinierungsteams in den Pastoralen Räumen haben bis zu zwei Jahre Zeit, um mit den Pfarreien ein Leitungsteam für den Pastoralen Raum zu benennen, das durch den Bischof ernannt wird. Das Leitungsteam schreibt die Stelle der Verwaltungsleitung aus und besetzt diese. Damit wird die Verwaltungsleitung Teil des Leitungsteams im Pastoralen Raum.
2. Wenn in einem Pastoralen Raum das Leitungsteam schon deutlich vor 2026 konstituiert ist, kann es dann dort auch schon früher eine Verwaltungsleitung geben?
Grundsätzlich ja. Aufgrund der notwendigen personellen Ressourcen zur engen Begleitung des Implementierungsprozesses ist eine Abstimmung mit dem Bischöflichen Generalvikariat erforderlich.
3. Wer trifft die Personalauswahl der Verwaltungsleitungen?
Die Leitungsteams im Pastoralen Raum treffen unter Beteiligung des Bischöflichen Generalvikariates die Personalauswahl. Solange noch kein Leitungsteam im Pastoralen Raum benannt/berufen ist, obliegt diese Aufgabe den jeweils leitenden Pfarrern der Kirchengemeinden.
4. Welche formale Qualifikation braucht man, um sich als Verwaltungsleitung zu bewerben?
Die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in (Angestelltenlehrgang II) oder Hochschulstudium (Bachelor) der Fachrichtung Verwaltung oder gleichwertige Qualifikation z. B. Dipl.-Betriebswirt/Dipl.-Kaufmann oder eine vergleichbare Qualifikation.
5. Wer wird die/der Vorgesetzte/r der Verwaltungsleitungen?
Die Leitung im jeweiligen Pastoralen Raum wird Vorgesetzte/r der Verwaltungsleitung.
6. Ist jede Verwaltungsleitung eine 100% Stelle?
Ja, die Stelle ist eine Vollzeitstelle, die nicht teilbar ist.
7. Wie wird die Stelle eingruppiert werden?
Die Verwaltungsleitung wird vorbehaltlich einer endgültigen Stellenbewertung zunächst in Entgeltgruppe 12 eingruppiert.
8. Wo hat die Verwaltungsleitung ihren Dienstsitz?
Es wird empfohlen, ein festes Büro für die Verwaltungsleitung im Pastoralen Raum einzurichten. Im Rahmen des Implementierungsprozesses ist die Frage der Örtlichkeit gemeinsam mit dem Leitungsteam im Pastoralen Raum zu klären.
9. Wie ist das Verhältnis zwischen Zentralrendanturen und Verwaltungsleitungen?
Die Zentralrendantur ist weiterhin dienstleistend für die Pfarreien zuständig. Die Verwaltungsleitung wird den/die leitenden Pfarrer von Verwaltungsaufgaben verantwortlich entlasten, daher ist die Verwaltungsleitung Ansprechperson für die Verwaltungsangelegenheiten in den Pfarreien.
10. Ist die Verwaltungsleitung die/der Vorgesetzte des Personals in den Pfarreien?
Die Verwaltungsleitung wird Vorgesetzte/r des nicht-pastoralen Personals in den Pfarreien. Beim Personal der Tageseinrichtungen für Kinder im Verbund verbleibt diese Funktion bei der Verbundleitung.
11. Hat die Verwaltungsleitung Einfluss auf den Haushalt und das Finanzmanagement der Pfarreien?
Der Haushalt der Pfarreien wird weiterhin durch die Kirchenvorstände beschlossen. Im Rahmen der Haushaltsplanung und -beauftragung werden Verwaltungsleitungen und Verwaltungsreferentinnen/Verwaltungsreferenten die Kirchenvorstände unterstützen und den/die leitenden Pfarrer entlasten.
12. Wie ist das Verhältnis von den Kirchenvorständen zur Verwaltungsleitung?
Die Kirchenvorstände treffen die Entscheidung über die Vermögensverwaltung in den Pfarreien. Die Verwaltungsleitung kümmert sich um die Verwaltungsaufgaben der Pfarreien und handelt dabei im Sinne der Kirchenvorstände.
13. Gehören die Verwaltungsleitungen zum Leitungsteam des Pastoralen Raums?
Ja, die Verwaltungsleitungen sollen künftig Teil der Leitungsteams in den Pastoralen Räumen werden.
14. Kann die Verwaltungsleitung Entscheidungen gegen den Willen der Pfarreien treffen, insbesondere mit Blick auf Personal, Finanzen, Gebäude, IT-Management der Pfarreien?
Die Verwaltungsleitung wird mit einer abgestimmten Gattungsvollmacht ausgestattet, um Willenserklärungen im Sinne der jeweiligen Kirchenvorstände abzugeben. Wesentliche strategische Entscheidungen verbleiben bei den Kirchenvorständen.
15. Wie erfolgt die Stundenaufteilung der Verwaltungsleitung in den Pfarreien eines Pastoralen Raums?
Eine konkrete Stundenaufteilung wird nicht vorgegeben. Die Priorisierung der Aufgabenschwerpunkte obliegt der jeweiligen Verwaltungsleitung.
16. Muss in jeder Pfarrei ein/e Verwaltungsreferent/in eingesetzt werden?
Nein, in den Pfarreien, wo bereits ein Verwaltungsreferent/in eingesetzt ist, bleibt es beim Einsatz. In den übrigen Pfarreien ist das, wie es auch bereits heute möglich ist, eine Entscheidung der örtlichen Leitungsebene.
17. Wird der Beschäftigungsumfang für die bereits beschäftigten Verwaltungsreferentinnen/Verwaltungsreferenten beim Einsatz einer Verwaltungsleitung angepasst?
Nein, es ist nicht vorgesehen beim Einsatz einer Verwaltungsleitung den Beschäftigungsumfang der Verwaltungsreferentinnen/Verwaltungsreferenten anzupassen.
18. Kommt es im Zuge der Einführung von Verwaltungsleitungen zu einer neuen Bewertung der Stellen der aktuellen Verwaltungsreferentinnen/Verwaltungsreferenten?
Nein, die Bewertung der Stellen der Verwaltungsreferentinnen/Verwaltungsreferenten hat auch bei Einführung einer Verwaltungsleitung weiterhin Gültigkeit.
19. Werden die Kirchenvorstände künftig überflüssig?
Nein. Die Kirchenvorstände treffen wie bislang auch die Entscheidung im Sinne des Vermögensverwaltungsgesetzes. Die Verwaltungsleitung wird insbesondere die Pfarreileitungen von Verwaltungsaufgaben entlasten.
20. Wie sehen eine konkrete Aufgabenabgrenzungen und Rollenprinzipien/Rollenklarheit zwischen den einzelnen Akteuren: Leitung Pastoraler Raum – Kirchenvorstände - Verwaltungsleitung...
…Verwaltungsreferentinnen/Verwaltungsreferenten – Verbundleitungen – Zentralrendantur aus?
Die Rollen und Aufgabenabgrenzungen werden in einem Geschäftsverteilungsplan/Kreuzchenliste möglichst klar beschrieben, welches als Muster jedem Pastoralen Raum bzw. jeder Pfarrei durch das Bischöfliche Generalvikariat zur Verfügung gestellt wird.
21. Ergeben sich für die Verbundleitungen Veränderungen bei der Einführung einer Verwaltungsleitung?
Die Aufgabenzuschnitte für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder bleiben unverändert bestehen. Dienstvorgesetzte/Dienstvorgesetzter einer Verbundleitung wird künftig die Verwaltungsleitung sein.
22. Wer begleitet künftig die Sitzungen der Gremien?
Grundsätzlich kann die Verwaltungsleitung und ein/e Verwaltungsreferent/in an Kirchenvorstandssitzungen teilnehmen. Die Verwaltungsleitung kann diese Aufgabe aber an ein/e Verwaltungsreferent delegieren, um den Sitzungsdienst sicherzustellen. Die Zentralrendantur wird bei Bedarf an Sitzungen teilnehmen. Das Recht der ZR-Leitenden in Haushalts- und Vermögensangelegenheiten in den Kirchenvorständen vorzutragen, bleibt davon unberührt.
23. Was passiert mit den Verwaltungsreferentinnen/Verwaltungsreferenten, wenn es in einem Pastoralen Raum zu einer freiwilligen Fusion von Pfarreien kommen sollte?
Die Verwaltungsreferentinnen/Verwaltungsreferenten sind künftig beim Verband auf Kreisebene in den Grenzen einer Kreisdekanatsebene angestellt. Eine Fusion von Pfarreien hat demnach keine unmittelbare Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis.
24. Wird der Einsatz einer Verwaltungsleitung im Pastoralen Raum freiwillig vorgesehen?
Es müssen sich mindestens zwei Pfarreien im Pastoralen Raum auf dem Weg machen, um eine Verwaltungsleitung einzuführen. Dabei ist zu beachten, dass die Umsetzung in Relation zur Größe und Struktur des jeweiligen Pastoralen Raumes zu sehen ist. Im Jahr 2030 soll in jedem Pastoralen Raum eine Verwaltungsleitung eingesetzt sein.
25. Was passiert, wenn in einem Pastoralen Raum nicht alle Pfarreien eine Verwaltungsleitung einsetzen möchten?
Der/die leitende/n Pfarrer bzw. die Pfarreileitungen und auch die Ehrenamtlichen werden sich demnach mit deutlich mehr Verwaltungsaufgaben befassen müssen. Bei knapper werdenden Ressourcen haben die leitenden Pfarrer bzw. die Pfarreileitungen dann weniger Zeit für die Seelsorge.
26. Was passiert, wenn bis 2030 nicht in jedem Pastoralen Raum eine Verwaltungsleitung eingesetzt wurde?
Die Zahl der Seelsorgenden wird in den nächsten Jahren deutlich zurückgehen. Gleichzeitig ist nicht davon auszugehen, dass Verwaltungsaufgaben signifikant weniger werden, weshalb die Unterstützung durch Verwaltungsleitungen notwendig ist.
27. Welche Vollmachten sind für die Verwaltungsleitungen notwendig?
Für die Verwaltungsleitungen wird es eine abgestimmte Gattungsvollmacht geben, die durch die jeweiligen Kirchenvorstände erteilt werden.
28. Wer übernimmt künftig die Haushaltsbeauftragung einer Pfarrei?
Die Verwaltungsleitungen tragen künftig die Gesamtverantwortung für die Erledigung der Verwaltungsaufgaben. Gleichzeitig werden die Verwaltungsreferentinnen/Verwaltungsreferenten, sofern eingesetzt, das Tagesgeschäft erledigen.
29. Gibt es weiterhin eines finanziellen Zuschuss des Bistums zur Beschäftigung von Verwaltungsreferentinnen/Verwaltungsreferenten?
Ja, es wird weiterhin eine Zuschuss in Höhe von 80 % der Bruttopersonalkosten anhand der bisher gültigen Parameter geben. Die übrigen 20 % werden, wie bislang auch, von der Einsatz-Pfarrei getragen.
30. Wer entscheidet bei Konflikten zwischen der Leitung einer Pfarrei und der Verwaltungsleitung?
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass mögliche Konflikte durch die handelnden Personen einvernehmlich gelöst werden können. Sollte das nicht möglich sein, sind die jeweiligen Dienstvorgesetzten mit einzubeziehen.
31. Wer entscheidet bei Konflikten zwischen einer Zentralrendantur und einer Verwaltungsleitung?
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass mögliche Konflikte durch die handelnden Personen einvernehmlich gelöst werden können. Sollte das nicht möglich sein, sind die jeweiligen Dienstvorgesetzten mit einzubeziehen.
Stand: 15. September 2025
