Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)
Die Umstellung auf NKF ist der Wechsel zu einer zeitgemäßen und an die kommunalen Verwaltungen in NRW angelehnte Finanzverwaltung. Die Umstellung von der sogenannten kameralistischen Haushaltsführung auf die sogenannte Doppik sorgt für mehr Transparenz für Entscheidungsträger und soll die Abläufe nach der Implementierung vereinfachen. Diese Umstellung steht auch für die Pfarreien und damit verbunden für die Zentralrendanturen bzw. künftigen Verwaltungszentren an.
Fragen zum Projekt NKF – Kirchengemeinden
Hat die Einführung des NKF Einfluss auf die anderen/weiteren großen Bistumsprojekte wie KGV, TEK, VIS und/oder umgekehrt?
Ja. Die Einführung von NKF erfordert neue Kenntnisse auf allen Ebenen. Diese Kenntnisse unterscheiden sich für die einzelnen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden allerdings in Ausmaß und Tiefe. Im Rahmen des Projekts wird sich bereits intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. Es werden Schulungsangebote für die verschiedenen Ebenen entwickelt.
Hat die Einführung des NKF Einfluss auf die anderen/weiteren großen Bistumsprojekte wie KGV, TEK, VIS und/oder umgekehrt?
Ja, die Einführung der Doppik und der neuen Finanzwesen-Software hat weitreichende Verbindungen und Abhängigkeiten mit den anderen Veränderungsprozessen im Bistum, etwa durch:
Struktur und Aufbau der kirchengemeindlichen Verwaltungseinheiten (z.B. Aufgabenzuordnungen im Verwaltungszentrum und den Referaten/Fachbereichen)
Änderung der Zuständigkeit der für das Finanzwesen zuständigen Personen (z.B. Ökonom).
Sind Wertgutachten bereits heute Bestandteil der Immobilienbestandserhebung?
Die Immobilienbestandserhebung schafft die notwendigen Grundlagen für die Bewertung - die Bewertung der Immobilien selbst ist nicht Gegenstands der Erhebung.
Warum erfolgt die Umstellung des Finanzwesens auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) und damit auf ein Buchführungssystem der so genannten Doppik?
Die immer knapper werdenden Ressourcen, Preissteigerungen und Unterhaltslasten erfordern ein grundsätzliches Umdenken bei den kirchlichen Finanzen. Wir brauchen daher eine nachhaltige, ökonomisch langfristige Finanzierung der kirchlichen Aufgaben. Darüber hinaus benötigen wir mehr Transparenz mit möglichst vollständigen Informationen im Haushalts- und Rechnungswesen. Dies ermöglicht uns eine effektivere Steuerung der Ressourcen. Zudem ist die bisher angewandte Kameralistik nicht mehr zukunftsfähig, da sie nicht mehr den aktuellen Standards im Rechnungswesen entspricht. Alle Kommunen in NRW arbeiten seit Jahren mit NKF.
Das Ziel der Einführung der Doppik ist es, die vorhandenen Ressourcen nachhaltig, zukunftsfähig und transparent zu steuern.
Warum wird die Doppik nach NKF eingeführt und nicht die nach HGB?
Die Bezeichnung NKF steht für das Neue Kommunale Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen (NRW). Es stellt auf der Grundlage der Gemeindeordnung, Gemeindehaushaltsverordnung sowie in Anlehnung an das Handelsgesetzbuch (HGB) die rechtliche Grundlage für die kommunalen Haushalte in NRW dar. Das NKF geht damit deutlich über die Regelungen des HGB hinaus, indem es für die Tätigkeiten der Verwaltung und der Mitverantwortungsgremien (Kirchensteuerrat, Rechnungsprüfungsausschuss) klare Regeln definiert, die sowohl Rechte als auch Pflichten umfassen.
Was bedeutet NKF und was ist das?
NKF ist die Abkürzung für das Neue Kommunale Finanzmanagement. Kern des NKF ist die doppische Haushaltsführung, mit der das Geldverbrauchskonzept (Kameralistik) durch das Ressourcenverbrauchskonzept ersetzt wird und in dem eine Abbildung von Ressourcenverbräuchen und - aufkommen stattfindet. Das NKF beinhaltet folgende drei Säulen: Finanzrechnung, Ergebnisrechnung (vergleichbar der Gewinn- und Verlustrechnung) und Bilanz. Kernstück des NKF-Haushalts ist der Ergebnisplan. Er dient dazu, das Ressourcenaufkommen bzw. den Ressourcenverbrauch – also Ertrag und Aufwand – einer Periode vollständig abzubilden. Vollständig heißt vor allem einschließlich der Abschreibungen und einschließlich der erst später zahlungswirksam werdenden Belastungen. Damit ist nicht mehr der Zeitpunkt der Zahlung für die Zuordnung zum Haushalt entscheidend, sondern der Zeitraum, in dem der Ressourcenverbrauch beziehungsweise das Ressourcenaufkommen tatsächlich anfällt. Im Ergebnis wird damit auch dem Prinzip der Generationengerechtigkeit mehr Rechnung getragen.
Was ist unter Doppik zu verstehen?
Der Begriff steht für die doppelte Buchführung in Konten. Doppelte Buchführung bedeutet, dass jeder Geschäftsvorfall in mindestens zwei verschiedenen Konten erfasst wird. Dies entspricht dem kaufmännischen Rechnungswesen.
Dahinter steht als Grundgedanke ein Ressourcenverbrauchskonzept. Im Haushalt werden nicht nur die Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen, sondern alle Ressourcenverbräuche und alle Ressourcenerträge erfasst. Ressourcen sind beispielsweise Gebäude, Einrichtungen, technische Ausstattungen oder Geldanlagen. Der Ressourcenverbrauch auch einer Kirchengemeinde geht über den von ihr verursachten Geldverbrauch hinaus. Es werden Ressourcen genutzt, für deren Nutzung im betrachteten Zeitraum kein Geld abfließt. Die Doppik erhöht damit deutlich die Transparenz.
Welche Software wird zukünftig benutzt?
Die bisher für die kamerale Buchführung eingesetzte Software (NAV-K) wird durch den Softwareanbieter nicht mehr unterstützt und muss deshalb abgelöst werden. Als einheitliche IT-Lösung auf allen Ebenen des Bistums ist im Zuge der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik die Software Axians Infoma newsystem (AI) ausgewählt worden.
Zusätzlich können weitere Module wie etwa LuGM (Liegenschafts- und Gebäudemanagement) systemintegriert genutzt werden. Vorteile sind bei AI auch im Hinblick auf die Digitalisierungsstrategie des Bistums zu erwarten.
Im Rahmen des Projekts zur Einführung von NKF in den Kirchengemeinden wird zeitgleich die neue Software eingeführt.
Welchen Vorteil bringt uns NKF als Kirchengemeinde?
Durch den Einsatz eines kaufmännischen Buchungsverfahrens wie NKF entsteht für die Kirchengemeinde ein Zahlenwerk, aus dem vollständig das Vermögen und die Schulden, die Erträge und Aufwendungen und somit die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse sichtbar werden. Die Entscheidungen, die aus dieser neuen Transparenz erwachsen, müssen, wie schon bisher, weiterhin von den Gremien in der Kirchengemeinde (insbesondere dem Kirchenvorstand) beschlossen werden. Folgende Vorteile bietet dabei NKF:
1. Den Gremien liegen transparente Zahlenwerke vor, die Auskunft über die „wahre“ Finanzlage der Gemeinde bieten.
2. Alle Mitglieder der Gremien mit kaufmännischen Vorkenntnissen können sich leicht in die Zahlenwerke einarbeiten, da diese auch außerhalb der Kirche gängigen Standards entsprechen.
3. Die Gremien können Entscheidungen für die nächsten Jahre treffen, ohne Sorge um den Ausgleich des Haushalts (Mittelfristige Finanzplanung für die auf das Haushaltsjahr folgenden 3 Jahre) haben zu müssen.
4. Die finanzielle Nachhaltigkeit von Entscheidungen (Kauf/Verkauf Grundstück, Baumaßnahmen, Finanzanlagen) kann geprüft werden, und es kann darauf reagiert werden.
Werden durch die Einführung von NKF besondere Qualifikationen und spezielle Schulungen benötigt?
Ja. Die Einführung von NKF erfordert neue Kenntnisse auf allen Ebenen. Diese Kenntnisse unterscheiden sich für die einzelnen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden allerdings in Ausmaß und Tiefe. Im Rahmen des Projekts wird sich bereits intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. Es werden Schulungsangebote für die verschiedenen Ebenen entwickelt.
Wie werden die „Startgrößen“ für laufende Abschreibungen und für das Anlagevermögen festgelegt? – bzw., wie haben die Kommunen das gemacht?
Gemäß dem zum 1. März 2025 veröffentlichten "NKF-Einführungsgesetz" für das Bistum, wird zunächst nur das monetäre Vermögen der Kirchengemeinden "bilanziert". Weitere Sachanlagen werden sukzessive aufgenommen. Dies hängt auch mit dem laufenden Prozess zur Immobilienbestandserhebung zusammen.
Wie wird ein transparentes Bild über die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Kirchengemeinden ohne anfängliche Berücksichtigung von (simulierten) Abschreibungen realisiert?
Im Hinblick auf die verschiedenen Prozesse und die dafür benötigten Ressourcen, haben wir bewusst die Bewertung von bestehenden Sachanlagen zurückgestellt. Wir verfolgen weiter das Ziel vollständige Eröffnungsbilanzen für die Kirchengemeinden zu erstellen.
Wie wird perspektivisch mit stillen Reserven umgegangen werden?
Der Umgang mit stillen Reserven wird im Rahmen des Projektes geklärt. Grundsätzlich orientieren wir uns an den Bewertungsstandards des NKF.NRW.