Dienstgeber sind wie alle Arbeitgeber durch Gesetze, Verordnungen und berufsgenossenschaftliche Vorschriften verpflichtet, die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter/innen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit insbesondere durch entsprechende präventive Schutzmaßnahmen vermieden wird.
Auf der Grundlage der mit den für das Bistum Münster zuständigen Berufsgenossenschaften abgeschlossenen Vereinbarungen übernimmt die Diözese die Koordination der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung und der vereinbarten Präventionsmaßnahmen.